Michael Wendler: Haftbefehl von Amtsgericht erlassen – Der Schlagersänger Michael Wendler hätte am Dienstagmorgen vor dem Amtsgericht in Dinslaken, seinem Geburtsort, auftauchen sollen. Die Instanz hatte Wendlers Erscheinen offiziell angeordnet. Da der umstrittene Prominente nicht auftauchte, wurde ein sogenannter „Sitzungshaftbefehl“ verhängt.

Ein Sprecher des Landgerichts kommentierte, Wendler sei ordnungsgemäß zu dem Termin geladen worden und habe unentschuldigt gefehlt: „Das Gericht geht deshalb davon aus, dass dieses Zwangsmittel angemessen und erforderlich ist, um den Angeklagten dazu zubringen, an der Hauptverhandlung teilzunehmen.“ Erst hatte Wendlers Anwalt versucht, eine Entbindung von der Anwesenheitspflicht zu erreichen.

Wendler nach wie vor in den USA

Der Verteidiger hatte geplant, seinen Mandanten per Vollmacht vor Gericht zu vertreten. Doch dieses gab dem Antrag nicht statt. Verhandelt wird ein früherer Strafbefehl gegen Wendler, gegen den dieser Einspruch eingelegt hatte. Bereits mehrfach war die anberaumte Verhandlung verschoben worden – nun wurde besagter Sitzungshaftbefehl verhängt. Konkret handelt es sich dabei um eine Sonderform.

Ein solcher Haftbefehl erlischt mit dem Augenblick, da eine gesuchte Person dem Gericht vorgeführt wird. Es ist jedoch nicht klar, inwieweit der Befehl gegen den Prominenten durchgesetzt werden kann, da dieser seit einigen Jahren in den USA lebt. Entsprechend wurde vorerst kein neuer Termin für den Prozess erlassen – es müsste erst zu einer Verhaftung des Schlagersängers kommen, der dann dem Amtsgericht vorgeführt würde.

Vorwürfe gegen Michael Wendler

Bei dem ursprünglichen Fall ging es konkret um den Tatbestand einer Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen. Die Plattenfirma CNI Records, die seinerzeit Michael Wendlers damaliger Ehefrau gehörte, hielt Rechte an Werken des Schlagersängers. Als sich abzeichnete, dass CNI Insolvenz anmelden musste, soll es zu einer Übertragung von Markenrechten auf Wendlers Person gekommen sein.

Mit diesem Schritt sollte wohl verhindert werden, dass mögliche mit den Rechten an den Musikstücken verbundene Einnahmen im Zuge des Insolvenzverfahrens den Gläubigern ausgezahlt würden. So konnten diese stattdessen an Wendler gehen. 2019 wurde daher Strafbefehl verhängt, den die Ex-Frau Wendlers akzeptierte. Sie sollte auf der Verhandlung als Zeugin erscheinen, während der Schlagersänger seinerzeit Einspruch einlegte.

Quelle: nrz.de