Bis zu 226 Euro zurückfordern: Warentest erstellt Musterbrief für Netflix-Kunden – Aufgrund eines unklaren Passus in den Nutzungsbedingungen des Streaming-Riesen, hatte das Landgericht Berlin kürzlich Preiserhöhungen für Netflix-Abonnements für unwirksam erklärt (MANN.TV berichtete). Die Revision läuft, doch für den Fall, dass das Urteil in letzter Instanz bestätigt wird, hat die Stiftung Warentest für Netflix-Kunden bereits einen Musterbrief für Erstattungsforderungen erstellt.

In den Bedingungen des Streaming-Portals heißt es: „Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.“

Die Richter beanstandeten diesen Passus als nicht ausreichend transparent, böte dieser Netflix doch Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen. Da die Interessen der Kunden dabei nicht fair berücksichtigt werden, wären die vergangenen Preiserhöhungen unzulässig. 

Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest kamen zu dem gleichen Urteil und gehen davon aus, dass „das für die Berufung zuständige Kammergericht in Berlin und der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigen werden“. Damit hätten Kunden das Recht, Geld zurückzufordern – und das nicht zu knapp.

Vor allem Langzeitkunden würden von dem endgültigen Urteil profitieren.

Berechnungen der Stiftung Warentest zufolge, könnten Kunden, die seit Ende 2016 ein Netflix-Premium-Abo besitzen, ohne viel Aufwand bis zu 226 Euro zuzüglich Zinsen von Netflix zurückverlangen.

Zwar läge es im Bereich des Möglichen, dass Netflix Kunden das Abo kündigt, wenn diese Geld zurückfordern, Warentest zufolge könne man sich dann aber ganz einfach ein neues Konto erstellen, und hätte mit den erstatteten 226 Euro auch gleich seine Jahresgebühr für ein Premium-Abo wieder drin.

Um euer Recht geltend zu machen, müsst ihr nach Bestätigung des Urteils lediglich das Musterschreiben auffüllen, welches ihr auf der Seite von Stiftung Warentest unter diesem Link findet, und auf dem Postweg an folgende Adresse schicken:

„Netflix International B.V., Karperstraat 8-10, 1075 KZ Amsterdam, Niederlande“

Damit geht der Brief direkt an die europäische Zentrale. E-Mails an „[email protected]“ werden offenbar nicht beantwortet.

Ferner gilt es, die Zeiträume der Preiserhöhungen genau zu beachten, wenn ihr den Musterbrief ausfüllt, damit die Hohe der Forderungen auch den Tatsachen entspricht. Unter „https://www.netflix.com/BillingActivity“ lassen sich dazu die Preiserhöhungen der vergangenen zwölf Monate nachvollziehen. Für die Zeit davor könnt ihr Kreditkartenabrechnungen oder Kontoauszüge zur Rate ziehen.

Relevante Zeiträume sind Mai 2021, Juli bis Dezember 2020, Juni 2019 und Oktober 2017 – zu diesen Terminen wurden die Preise geändert.

Quellen: stern.de , test.de