VerbraucherzentraleAuffällig viele Beschwerden zu Vodafone

Verbraucherzentrale: Auffällig viele Beschwerden zu Vodafone – Nimmt man die Anzahl der Verbraucherbeschwerden im Jahr 2020 als Maßstab – und welcher würde in dieser Hinsicht besser passen – sind die Deutschen mit keinem Telekommunikationsanbieter so unzufrieden, wie mit Vodafone.
Laut einem Bericht des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (VZBZ) gehen rund zwei Drittel aller Beschwerden über die fünf größten Internet-Anbieter hierzulande an Vodafone und dessen Tochtermarken, darunter auch Unitymedia und Kabel Deutschland.
Vor dem Hintergrund, dass Vodafone in Deutschland den zweitgrößten Anbieter für Breitband-Internet- und Festnetzanschlüsse stellt, und im Mobilfunksegment nach Telefónica und der Telekom aktuell den dritten Platz belegt, ist das Ganze besonders brisant.
Carola Elbrecht, Referentin im Team Marktbeobachtung Digitales der Verbraucherzentrale Bundesverband, dazu: „Vodafone führt im Telekommunikationsbereich die Beschwerderangfolge mit einem Abstand an, der in keinem Verhältnis zur Marktgröße steht.“
Der Verein fasst auf seiner Homepage zusammen: „Zu Vodafone gibt es auffällig viele Beschwerden.“
Der häufigste Grund für Beschwerden sei die Vertriebsform von Vodafone. Dazu zählen laut dem Bericht unter anderem „Haustürgeschäfte und untergeschobene Verträge im stationären Handel sowie am Telefon“.
Zwar hätten derartige Verträge „in der Regel keinen rechtlichen Bestand“, seien für Kundinnen und Kunden aber dennoch ermüdend, müssen diese doch nicht genehmigten Geldabbuchungen hinterherlaufen oder sich mit Zahlungsaufforderungen auseinandersetzen.
„Manche Verbraucher schildern uns, wie sie resignieren, weil sie mehrfach versucht haben, sich beispielsweise gegen untergeschobene Verträge durch Vodafone zur Wehr zu setzen“, weiß Elbrecht zu berichten.
„Aus einzelnen Verbraucherbeschwerden wird deutlich, wie problematisch es sein kann, die Rechte gegenüber Vodafone durchzusetzen.“
Und dann muss man natürlich auch noch die zahlreichen Beschwerden der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit dem Internet- und Festnetzanschluss dazu addieren.
Quelle: stern.de