Neue EU-Verordnung tritt in KraftVerbot von OLED- und 8K-TVs droht

Neue EU-Verordnung tritt in Kraft: Verbot von OLED- und 8K-TVs droht – In Sachen Fernseher ist doch eigentlich klar, wohin die technische Reise geht: Moderne TVs werden immer größer, die Auflösung wird höher und die Darstellung der Farben, Kontraste und Bewegungen lebensechter. Doch diese Entwicklung könnte bald ein vorzeitiges Ende finden, denn aufgrund einer neuen EU-Verordnung dürfen OLEDs und 8K-Geräte demnächst womöglich erst gar nicht mehr verkauft werden.
Diese wird ab dem 1. März 2023 in Kraft treten und sieht eine Verschärfung der Energiesparmaßnahmen vor.
Bestandteil dieser ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung, welche den Herstellern unter anderem Grenzwerte in Sachen Energieverbrauch vorgibt. Nur wenn ein Produkt innerhalb dieser rangiert, darf es verkauft werden.
Eben jene Grenzwerte werden nun aber enger gesteckt. Galt für Full-HD-Fernseher bisher der sogenannte Energieeffizienzindex (EEI) von maximal 0,9 und für 4K-Geräte von 1,1, dürfen es Erstere künftig nur noch auf einen Wert von 0,75 bringen. Fernseher mit einer höheren Auflösung werden auf maximal 0,9 begrenzt.
Der EEI gibt an, wie viel Strom oder andere relevante Energie ein Gerät verbraucht.
Die Berechnung basiert dabei unter Berücksichtigung verschiedener Variablen je nach Geräteklasse auf einer komplexen Berechnungsmethodik und wird für den Kunden vereinfacht in Form des über Farben und den Buchstaben A bis G codierten Energielabels dargestellt.
Da OLEDs baubedingt nun einen höheren Energieverbrauch haben, flossen für diese bislang Bonuspunkte in die Berechnung mit ein, um diesen Malus auszugleichen. Eben jene Extrawurst fällt nun aber weg. 8K-Geräte und jene mit Mikro-LED-Displays wurden zudem zuvor von dem EEI gar nicht erst erfasst.
Doch auch hier gilt künftig der Grenzwert von 0,9.
Aus Sicht des Verbrauchers ist die Sorge von daher nun groß, dass man im Handel bald keine hochpotenten TV-Geräte mehr wird kaufen können, dürften es aktuelle 8K- und OLED-Fernseher doch sehr schwer haben, die Grenzwerte einzuhalten.
Allerdings gilt die neue Regelung nicht für Geräte, die vor dem 1. März 2023 in die Regale kamen und zum anderen können sich Hersteller mit einem einfachen Trick behelfen: Sie bringen die TVs einfach mit Grundeinstellungen in den Handel, in denen die Grenzwerte eingehalten werden können.
Sprich: Sie stellen die Fernseher werkseitig einfach dunkler ein und deaktivieren energieintensive Features, so dass das Gerät quasi mit gezogener Handbremse ausgeliefert wird.
Dem Kunden steht es nach dem Kauf dann frei, ob er in einen anderen Bildmodus wechselt, der heller ist und mehr Energie verbraucht.
Quelle: ruhr24.de