Kunden sind verärgert: DAZN erzwingt Passwort-Reset – Aktuell berichten viele DAZN-Kunden auf Twitter, dass der Streaming-Dienst das Passwort ihres Kontos zurückgesetzt und sie damit zwangs-ausgeloggt habe. In einer entsprechenden Mail heißt es: „Wir haben ein Nutzungsverhalten festgestellt, das möglicherweise nicht mit unseren AGBs übereinstimmt“.

„Um dein Konto zu schützen, haben wir dich vorübergehend von allen Geräten abgemeldet und bitten dich, dein Passwort zurückzusetzen.“

Wie viele Kunden bislang betroffen sind, ist nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass DAZN mit dieser Aktion gegen das unerlaubte Teilen von Nutzerkonten vorgehen möchte. Denn dessen Nutzungsbedingungen sehen eindeutig vor, dass der Streamingdienst ausschließlich von dem Accountinhaber genutzt werden darf.

Zwar erlaubt ein Abo zwei gleichzeitige Streams, dies dient laut dem Anbieter aber nur dem Service, im Falle „zeitlicher Überschneidungen wichtiger Sportereignisse“ keines davon verpassen zu müssen. Ein Abomodell, vergleichbar mit Netflix oder Spotify, welches auf die Nutzung mehrerer Familienmitglieder in einem Haushalt abzielt, gibt es bei DAZN nicht.

Und so heißt es dann auch in den AGB des Sportstreaming-Dienstes unter Punkt 8.3:

„Du bist berechtigt, den DAZN Service auf höchstens zwei (2) Geräten gleichzeitig zu nutzen. Entsprechend der Ziffer 8.1.2 stimmst Du zu, dass Deine Login-Daten nur Dich betreffen und nicht mit anderen Personen geteilt werden dürfen.“

E-Mails, in denen Kunden darauf hingewiesen wurden, dass DAZNs Nutzungsbedingungen das Teilen von Anmeldedaten mit Dritten verbieten oder die verschickt wurden, um „noch mal daran zu erinnern“, dass Anmeldeten nicht geteilt werden dürfen, gingen bereits im Februar raus.

Die neue Welle schließt das Ignorieren der Mail durch den erzwungenen Logout nebst Passwortwechsel jedoch aus.

Auf Twitter häufen sich jedoch Beschwerden von Betroffenen, bei denen der Link für das Rücksetzen des Passwortes in der Mail nicht funktioniert. 

Irritation herrscht aktuell außerdem hinsichtlich der erlaubten Zahl der Endgeräte.

Während auf der Webseite von fünf Endgeräten und auf der Hilfsseite sogar von sechs die Rede ist, beklagen viele Kunden auf Twitter, dass lediglich vier Geräte funktionieren.

Auf eine entsprechende Anfrage des „Spiegel“ habe DAZN bislang noch nicht geantwortet.

Der Sportstreaming-Dienst hatte zuletzt mit einer saftigen Preiserhöhung von sich Reden gemacht. Anstatt der bisherigen 15 Euro pro Monat werden künftig 30 Euro fällig.

Quellen: spiegel.de , dazn.com