Anwalt von Michael Schumacher erklärt: Darum erfahren wir nichts über seinen Zustand – Als der erfolgreichste deutsche Formel-1-Fahrer vor nunmehr gut zehn Jahren während eines Skiunfalls im französischen Méribel schwer verunglückte, ging eine Ära auf dramatische Art und Weise zu Ende. Seither wendet die Familie von Michael Schumacher immense Mühen auf, diesen vor der Öffentlichkeit zu schützen, was trotz des großen Druckes von außen bislang beeindruckend effektiv gelang.

Dass Schumis Privatsphäre trotz des Informationsdurstes der Presse und der Fans so lange gewahrt bleiben konnte, ist natürlich auch seinen Anwälten zu verdanken. Einer davon hat nun aber nach all der Zeit doch noch Stellung zu dem Fall bezogen – zumindest bezüglich der Tatsache, weshalb man es so konsequent vermeidet, Informationen zum Zustand des siebenfachen Weltmeisters öffentlich zu machen.

Felix Damm vertritt Schumacher bereits seit 2008 und erklärte gegenüber dem Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“ (LTO) kürzlich: 

„Wir haben auch mal überlegt, ob eine finale Meldung über den Gesundheitszustand der richtige Weg sein könnte, [um Privates zu schützen]. Doch danach wäre ja nicht Schluss gewesen und es hätten dann permanent aktualisierte ‚Wasserstandsmeldungen‘ erfolgen müssen. Denn als Betroffener hat man es nicht in der Hand, den Medien damit einen Schlussstrich zu verordnen.“

Man hätte damit wohl eher eine juristische Lawine losgetreten, die kaum noch aufzuhalten gewesen wäre: „Wenn wir dann gegen diese Berichterstattung vorgehen wollten, müssten wir uns mit dem Argument der freiwilligen Selbstöffnung befassen.“

Im Falle einer solchen, verlieren Informationen, die man „selbst freiwillig der Öffentlichkeit preisgegeben hat“, ihre Privatheit, wie Damm ausführt. Man müsse danach also mit der wie auch immer gearteten Berichterstattung leben.

Kurz nach dem Unfall sei es bereits kritisch geworden, nachdem die Ärzte seinerzeit Pressekonferenzen zum aktuellen Stand abgehalten hatten.

Damm: „Das waren eigentlich Inhalte, die thematisch der Privatsphäre zugeordnet werden. Das war bis dahin eigentlich komplett tabu. Und die Familie lief damit Gefahr, Folge-Berichterstattung ermöglicht zu haben.“

Damals urteilte ein Gericht jedoch, dass die bekanntgegebenen Informationen so allgemein waren, dass darauf basierende Spekulationen zum Gesundheitszustand des Rekordmeisters nicht gerechtfertigt seien.

Der Anwalt ist sich sicher, dass „die allermeisten Fans gut damit umgehen können“, im Unklaren darüber zu sein, wie es ihrem Helden aktuell geht. Mit Blick auf die Medien fällt Damm hingegen ein anderes Urteil: „Erstaunt hat mich, wie viele Medien berichten, obwohl keine belastbaren Informationen vorhanden sind; wie sehr man aus Null-Information vermeintliche Storys stricken kann.“

Als Beispiel führt er eine Zeitschrift an, die auf ihrem Titelblatt verkündete „Er ist nicht mehr unter uns“, wodurch „der geschmacklose Eindruck“ entstanden sei, Michael Schumacher wäre bereits gestorben.

Am Ende musste das Magazin für diese Entgleisung 100.000 Euro Strafe zahlen.

Damm betont ihn diesem Zusammenhang, dass ihm kein anderer Fall bekannt sei, „wo für die Veröffentlichung eines Satzes eine höhere Geldentschädigung bezahlt werden musste“.

Quelle: focus.de