Popstar nach Prozessanordnung vor GerichtShakira drohen acht Jahre Gefängnis

Popstar nach Prozessanordnung vor Gericht: Shakira drohen acht Jahre Gefängnis – Dem kolumbianischen Weltstar Shakira droht eine längere Haftstrafe. Ein spanisches Gericht entschied, dass sich die zweifache Mutter aufgrund des Verdachts der Steuerhinterziehung einem Verfahren stellen muss. Sollte sie schuldig gesprochen werden, drohen der 45-Jährigen bis zu acht Jahre Haft.
Einem Artikel von „LADbible“ zufolge streitet Shakira die Vorwürfe „vehement“ ab. Sie soll den spanischen Fiskus in den Jahren 2012 und 2014 um 14,5 Millionen Euro betrogen haben. Einen Vergleich lehnte die Kolumbianerin kategorisch ab: Ihre Anwälte betonen, Shakira sei „absolut sicher, dass sie unschuldig ist“. Ihr wird vorgeworfen, über ihren Wohnort in Steuersachen falsche Angaben gemacht zu haben.
So habe sie sich eine komplexe Offshore-Konzernstruktur zunutze gemacht, um ihren Steuersäumnissen zu entgehen, so der Vorwurf. Im fraglichen Zeitraum war sie mit Gerard Piqué vom FB Barcelona liiert gewesen – Mitte des Jahres 2022 hatte das Paar seine Trennung bekanntgegeben. Die spanische Staatsanwaltschaft verlangt im Falle eines Schuldspruchs der Popsängerin bei der Verhandlung eine Haftstrafe von bis zu acht Jahren.
Hinzu gesellen sich am Ende der Verhandlung in dem Falle Bußgelder und Nachzahlungen in einer Gesamthöhe von 23 Millionen Euro. Das spanische Recht sieht Personen als Bewohner des Landes an, wenn sie innerhalb eines gegebenen Kalenderjahres mehr als 183 Tage dort verbracht haben. Wer als Bewohner Spaniens gilt, muss sein weltweites Einkommen nach spanischen Recht auch dort versteuern.
Steuerfahnder hatten das Leben der Popdiva in den Jahren 2012 und 2014 durchleuchtet und dabei ihre Social-Media-Postings nach der Analyse als Beweisgrundlage genommen, dass sich Shakira im Großteil dieser Zeit in Spanien aufgehalten habe. Demnach sollen es den Behörden zufolge im Jahr 2012 ganze 212 Tage, 2014 hingegen 243 Tage gewesen sein. Shakira und ihr PR-Team betonen, dass sie keine Steuerhinterziehung hintergangen habe.
Sie sei vielmehr der Erfüllung ihrer fiskalischen Pflichten stets nachgekommen, so der Ton. Am 27. Juni 2022 erließ der Popstar eine Mitteilung, in welcher der Staatsanwaltschaft „missbräuchliche Methoden“ bei den Ermittlungen vorgeworfen wurden. So heißt es von Shakira etwa, man „besteht darauf, das Geld zu fordern, das ich während meiner internationalen Tourneen und der Show The Voice verdient habe“, als sie „noch gar keine Einwohnerin Spaniens“ gewesen sei.
Quelle: unilad.com