Neues Gesetz: Recht auf schnelles Internet – Unzählige Haushalte in Deutschland, vor allem jene jenseits der Großstädte, kämpfen immer noch mit langsamen Internetzugängen. Doch durch ein neues Gesetz ist nun Licht am Ende des Tunnels zu sehen. So können alle mit einer langsamen Internetverbindung ab Sommer 2022 gegenüber einer Bundesbehörde auf eine schnellere Leitung pochen.

So hat sich der Bundesrat nun entsprechend dem „Telekommunikationsmodernisierungsgesetz“ darauf verständigt, die Rechte der Verbraucher auf schnelleres Internet zu stärken. Das neue Gesetz dazu ist in trockenen Tüchern, nachdem die Länderkammer grünes Licht erteilt hat. Die kommende Reform soll jedem Bürger in Deutschland ein Anspruch auf Breitband-Internet einräumen.

Recht auf schnelles Internet

Wie hoch die Untergrenze beim Breitband-Internet für alle sein soll, ist noch nicht bekannt. Dazu wird in nächster Zeit sicherlich die Bundesnetzagentur ihre Vorgaben bezüglich Download, Upload sowie der Reaktionszeit (Latenz) veröffentlichen.

Aktuell rechnet man bei der Untergrenze mit einem Mindest-Download von 20 Megabit pro Sekunde. Das klingt nicht nach viel, wird aber vor allem für Menschen auf dem Land und an den Stadträndern eine erhebliche Verbesserung darstellen. Zu den kritischen Stimmen dieser Reform zählt unter anderem die Linken-Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg, die eine Untergrenze beim Download von 100 Megabit pro Sekunde fordert.

So oder so ist die kommende Reform mit dem „Recht auf schnelles Internet“ für alle eine erhebliche Verbesserung. Schließlich haben Bundesbürger bis dato nur das Recht auf einen sogenannten „funktionalen“ Internetzugang, bei dem 56-Kilobit schon ausreichen würden – lebensfremd im Zeitalter der Digitalisierung und ein Relikt der 90er Jahre.

Quelle: n-tv.de