GerichtsurteilFacebook darf User mit falschen Namen sperren

Gerichtsurteil: Facebook darf User mit falschen Namen sperren – Facebook darf User sperren, die auf ihrem Account einen falschen Namen benutzen. So das Urteil, nachdem am Oberlandesgericht in München kürzlich in zwei Fällen über die sogenannte Klarnamenpflicht verhandelt wurde. Eine Regelung, über welche Facebook die Angabe des echten Namens vorschreibt.
Als Begründung führte das Gericht an, dass Facebook „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet“ ein berechtigtes Interesse habe, auf diese Art und Weise präventiv auf die Nutzer einzuwirken.
In beiden Urteilen kam das Gericht zum Schluss, dass die Verwendung des Echtnamens dazu beitrage, die User von einem rechtswidrigen Verhalten im Internet abzuhalten.
„Bei der Verwendung eines Pseudonyms liegt die Hemmschwelle nach allgemeiner Lebenserfahrung deutlich niedriger.“
Vorausgegangen war ein Rechtsstreit, bei dem es um zwei Personen ging, deren Profile aufgrund der Angabe eines Pseudonyms gesperrt worden waren. In der ersten Instanz entschieden die Landgerichte Traunstein und Ingolstadt unterschiedlich, mal zugunsten der Nutzer, mal zugunsten des Unternehmens. Also ging es in der zweite Runde vor das Münchener OLG. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Wie der Bayerische Rundfunk berichtete (https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-bleibt-es-bei-der-klarnamenpflicht,SIUTa5o) soll einer der beiden User unter einem Fantasienamen unter anderem rassistische Hasspostings verbreitet haben, wobei die Rede von „schwarzen Kannibalen“ und einem „tanzenden Adolf Hitler“ ist.
Ein Verhalten, welches durch Anonymität im Netz gefördert werde. Durch eine Klarnamenpflicht wiederum könnten Behörden viel einfacher ermitteln, wie Befürworter des Urteils betonen, zu denen auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) gehört, der sich für eine gesetzliche Verankerung ausgesprochen hatte.
Kritik gibt es indes vonseiten der Netzaktivisten. So weist Richter Ulf Buermeyer darauf hin, dass solche Maßnahmen nur wenig gegen digitale Gewalt auszurichten vermögen, dafür aber gleichzeitig gravierende Kollateralschäden verursachen. Seiner Ansicht nach sei es effektiver, würden Behörden Accounts bei wiederholten Straftaten sperren.
Die Wissenschaft und auch die Erfahrung geben ihm recht. Einer Studie zufolge schießen Nutzer mit Echtnamen im Netz genauso scharf wie Anonyme, während in Südkorea eine gesetzliche Klarnamenpflicht wieder zurückgenommen wurde, da diese schlicht keine Wirkung im Kampf gegen missbräuchliche Kommentare gezeigt hatte.
Quelle: spiegel.de