Bestellung womöglich strafbarExperten warnen von Billig-App Temu

Bestellung womöglich strafbar: Experten warnen von Billig-App Temu – Seit einiger Zeit macht eine neue Shopping-App von sich Reden, die mit dem Motto „Shoppen wie ein Milliardär“ niedrige Preise versprechend auf Kundenfang geht. Nun kann man auf „Temu“ tatsächlich erstaunliche Schnäppchen machen, jedoch wirft das Geschäftsmodell Fragen und Bedenken hinsichtlich der Qualität und auch der Seriosität der Angebote auf.
Inzwischen hat auch die Verbraucherzentrale NRW Nutzer vor der App gewarnt und dabei auf mögliche Steuern und Zollgebühren hingewiesen. Ratsam sei es von daher, sich schon im Vorfeld einer Bestellung über geltende Zollbestimmungen zu informieren, und vor allem, nicht in Vorkasse zu zahlen.
Geraten wird außerdem dazu, kritisch bezüglich etwaiger Produktbewertungen anderer Nutzer zu sein und auch das Standort-Tracking in den Einstellungen des Smartphones zu deaktivieren, da Temu großes Interesse an personenbezogenen Daten habe. Auch den Zugriff auf Kontakte, Werbe-ID, Fotos und Mikrofon sowie die Einmalanmeldung („Single-Sign-On“) sollte man vermeiden.
Temu rollt derzeit Werbung in großen Stil aus, um in Europa Fuß zu fassen.
Die App ähnelt dabei dem Marktplatz von Amazon und bietet Produkte diverser Dritthersteller aus Fernost an. Da die Waren zunächst importiert werden müssen, ist mit langen Lieferzeiten zu rechnen. Zwar wirbt Temu dabei mit kostenlosen Lieferungen, bei der Einfuhr nach Deutschland können allerdings hohe Kosten anfallen.
Laut dem Medienrechtsanwalt Christian Solmecke kann es dabei sogar zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Der Weltpostvertrag für kleine Pakete regelt nämlich, dass eine Zollgebühr entrichtet werden muss, wenn Bestellungen einen Warenwert von über 150 Euro haben. Nun kann es aber sein, dass Temu die Bestellungen in kleinere Teilsendungen splittet, die jeweils unter einem Wert von 150 Euro liegen.
Sollte dies vom Zoll beanstandet werden, müssen Einfuhrumsatzsteuer und die Zollgebühren nachgezahlt werden.
Zudem bietet Temu auch Produkte an, die hierzulande verboten sind – so etwa NS-Devotionalien, Wurfsterne oder auch Plagiate. Bestellt man derlei in größerer Stückzahl, könnte dies als Geschäftsabsicht gewertet werden, was Solmecke zufolge zu einem Streitwert im fünfstelligen Bereich führen kann.
Mit Blick auf die Seite Trustpilot zeigt sich, dass viele der 5-Sterne-Bewertungen für Temu auffälligerweise einen Gutscheincode nennen, ganz offensichtlich um Leser dieser Rezensionen zum Ausprobieren zu bewegen. Demgegenüber stehen jedoch fast genauso viele Bewertungen mit nur einem Stern, in denen von nicht erhaltenen Sendungen, schlecht verpackten Produkten, kaputten Waren oder Problemen beim Bezahlvorgang berichtet wird.
Und sind die Produkte dann doch angekommen, entsprechen diese offenbar häufig nicht den Angaben, hatten eine andere Farbe oder gingen gar nach nur einer Anwendung kaputt. Ein nicht deutschsprachiger Kundendienst erschwerte in vielen Fällen zudem die Reklamation, die mit Blick auf die Tatsache, dass Temu nicht in der EU sitzt, aber ohnehin nur schwer durchzusetzen ist.
Denn da die Plattform nicht direkt verkauft und nur als Vermittler zu den Drittanbietern fungiert, geht man als Kunde keinen Vertrag mit Temu selbst ein – und im Zweifelsfall einen Verkäufer irgendwo im China zu erreichen und zum Umtausch oder zur Erstattung zu bewegen, dürfte sich eher schwer gestalten.
Quelle: focus.de