Videospiel-MegadealEU winkt Activision-Microsoft-Übernahme durch

Videospiel-Megadeal rund CoD, WoW & Co.: EU winkt Activision-Microsoft-Übernahme durch – Für die meisten Videospieler ist er ein bewegendes Thema, um das vorerst keine Ruhe einkehren wird: Der geplante Kauf des Videospiel-Giganten Activision Blizzard durch den Megakonzern Microsoft und die Xbox-Sparte. Nun hat die EU-Kommission die Übernahme gestattet – einige Auflagen beim Cloud-Gaming müssen beide Unternehmen allerdings erfüllen.
Es geht bei der Übernahme um einen Wert von 68,7 Milliarden US-Dollar, für den Microsoft sich Activision Blizzard mit dem Segen der EU einverleiben darf. Einige Auflagen in Sachen Streaming von Videospielen gibt es zwar – doch kommen die Mega-Unternehmen den Bedingungen nach, so seien die von den Kartellwächtern der Europäischen Union genannten Bedenken „in vollem Umfang“ beseitigt.
Die Auflagen konkret:
Erstens müssen Spieler sämtliche Titel von Activision Blizzard in ihrem Eigentum ohne Zusatzkosten über einen Cloud-Gaming-Dienst ihrer Wahl (!) nutzen dürfen. Überdies muss den Diensten eine kostenlose Lizenz eingeräumt werden, Titel von Activision Blizzard in ihr Angebot übernehmen zu dürfen. Bestand haben diese Regeln für zehn Jahre. Schon vor dem EU-Entscheid hatte man bei Microsoft entsprechende Handelspartner gesucht, unter anderem mit NVIDIA einen Deal für deren Streaming-Dienst Geforce Now besiegelt.
Die Größe des Streaming-Sektors wird derzeit bei Videospielen als noch nicht besonders relevant eingeordnet – es kann also noch einige Jährchen dauern, bis das Game-Streaming so groß ist, dass die Zusage über zehn Jahre kostenlose Activision-Blizzard-Titel im Angebot der Konkurrenz Microsoft wirklich wehtut. Mit ihrer Entscheidung befindet die EU-Kommission gänzlich anders als die britische Kartellbehörde Competition and Markets Authority (CMA).
Dort hatte man ein deutliches Veto gegen die Übernahme geäußert
Später hatte man bei der CMA ausdrücklich festgehalten, dass sich an dieses Veto zu halten ist. So ist Microsoft oder Activision Blizzard etwa untersagt, Tochterunternehmen zu gründen, um das Ganze zu umgehen. Beide Unternehmen haben den Rechtsweg gegen diesen Entscheid eingeschlagen. Ein Artikel bei „Golem“ rechnet mit einer Dauer von einigen Monaten, bis ein entsprechendes Urteil vorliegt. Der ursprüngliche Plan der beiden Unternehmen, die Übernahme bis zum Sommer 2023 durchzuziehen, lässt sich demnach nicht mehr einhalten.
Im August 2023 ist zudem erstmals eine bedeutende Verhandlung der US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) abzuwarten. Dort war im Vorfeld angekündigt worden, gegen die Übernahme sämtliche rechtlichen Mittel ausschöpfen zu wollen. Der Artikel bei „Golem“ betont jedoch, dass sich derzeit nur schwierig einschätzen lässt, ob es tatsächlich dazu kommt.
Fest steht:
Die Schwerpunktsetzung der EU-Kommission beim Cloud Gaming hat viele Beobachter überrascht. Ursprünglich hatte sich die Debatte vor allem um Spekulationen bzw. Sorgen darum gedreht, ob man bei Microsoft plane, die weltweit überaus erfolgreiche Spielreihe und IP „Call of Duty“ etwa von der PlayStation fernzuhalten, und die Marke Xbox auf diese Weise einen unfairen Wettbewerbsvorteil erhalten könnte.
Man zeigte sich bei Sony entsprechend stark daran interessiert, die Übernahme zu verhindern – der Playstation-Mutterkonzern intervenierte gegen die Pläne, wo irgend möglich. In einer relativ kurzen Stellungnahme erläuterte die EU-Kommission zu dem Entscheid: „Microsoft hätte keinen Anreiz, sich zu weigern, die Spiele von Activision an Sony zu vertreiben.“ Käme es wider Erwarten dennoch dazu, „würde dies den Wettbewerb auf dem Konsolenmarkt nicht erheblich beeinträchtigen.“
Quelle: golem.de