Schalke 04: Eklat wegen Eintrittskarten-„Härtefallantrag“ – Fans, die vom FC Schalke 04 keinen Gutschein, sondern ihr Geld für wegen der Corona-Krise verfallene Eintrittskarten haben wollen, müssen einen „Härtefallantrag“ einreichen. In den sozialen Medien machen sich die Anhänger des Clubs deswegen Luft. Doch bei Schalke betont man die aktuelle Gesetzgebung.

Dauerkartenbesitzer und Erwerber von Tagestickets haben mit Mittwochmittag (3. Juni) ein Schreiben erhalten. Der Ruhrclub deklarierte seine Nachricht als „Härtefallantrag“. Dieser betont, dass ein Ticketkäufer nur dann eine Sofort-Auszahlung erhalten kann, wenn er diese entsprechend begründet.

Dabei beruft sich Schalke 04 auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht. Dieses trat am 20. Mai in Kraft.

In Paragraph 5 Abs. 5 heißt es dort: „Der Inhaber eines nach den Absätzen 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist.“

Auf Twitter sorgte dies für großen Unmut:

Der Verein stellt zunächst allen anderen Kunden für vor dem 8. März erworbene Eintrittskarten einen Gutschein aus. Erst ab dem 1. Januar 2021 kann der jeweilige Restbetrag dann ausgezahlt werden. Mit dem Gesetz sollen durch die Krise in Engpässe geratene Unternehmen vor einer großen Zahl von Sofort-Rückzahlungen geschützt werden.

So möchte der Gesetzgeber einer drohenden größeren Pleitewelle entgegenwirken – insolvent gewordene Unternehmen könnten den Verbraucher überhaupt nicht mehr entschädigen. Schalke 04 hatte schon früh betont, die gesetzlichen Regelungen anwenden zu wollen.

Anders als etwa Borussia Dortmund. Der Verein hat sämtliche Zahlungen an Karteninhaber bereits abgewickelt. In den sozialen Medien räumte man bei Schalke zwischenzeitlich jedoch ein, dass die Art der Formulierung des Härtefallantrags „unpersönlich“ und „wenig empathisch“ gewesen sei. Die behördenartige Art des Schreibens hatte den Ärger verstärkt.

Anja Kleine-Wilde, Leiterin der S04-Unternehmenskommunikation, erklärte gegenüber der „Sportschau“: „Wir bewegen uns mit diesem Schreiben analog des Gesetzes. Wir wollen die Leute damit aber nicht gängeln. Wir wollen nicht wissen, wozu jemand das Geld benötigt. Sondern wir wollen wissen: Warum wird es jetzt benötigt? Das ist das, was im Gesetz vorgesehen ist.“

Daher müssen Ticketbesitzer Kleine-Wilde zufolge auch keine besonders ausführlichen Begründungen angeben: „Wenn jemand etwa aufgrund von Kurzarbeit wegen Corona auf das Geld angewiesen ist, reichen drei Worte in dem Schriftstück. Dann werden wir keine Belege des Arbeitsamtes oder Ähnliches verlangen.“

Auf einem neuerlichen Schreiben des Clubs würde wohl ein Hinweis nicht mehr fehlen, dass es sich bei der Begründung des "Härtefall"-Antrags um eine gesetzliche Vorgabe und nicht um pure Neugier der Schalker handelt. Auch, um sich eine Menge Ärger zu ersparen.

Quelle: sportschau.de