Zukünftig zwei Fingerabdrücke: Bundestag beschließt Personalausweis-Änderungen – Mit den kürzlich beschlossenen Änderungen in Sachen Personalausweise und Pässe setzt die deutsche Regierung europäisches Recht um. So müssen die ab August des kommenden Jahres gültigen Personalausweise unter anderem zwei Fingerabdrücke enthalten.

Neue Vorgaben gelten ab Mai 2025 auch für die Passbilder, welche ab diesem Zeitpunkt ausschließlich digital erstellt und entweder auf sicherem Weg an die Passbehörde weitergeleitet oder direkt vor Ort gemacht werden müssen.

Um den Ausweis fälschungssicher zu machen, ist mit gedruckten Bildern aus dem Automaten oder vom Fotografen dann Schluss.

Zudem können sich Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, anstelle des bisherigen „M“ oder „F“ ein „X“ eintragen lassen. Sollte der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident rasch unterzeichnen, könnte diese Änderung sogar noch im laufenden Jahr in Kraft treten.

Wer den deutschen Behörden als divers oder geschlechtslos bekannt ist, kann aber auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten, was dem Schutz vor etwaigen Diskriminierungen bei Grenzübertritten dienen soll.

Kinderreisepässe sind zukünftig nur noch ein Jahr, anstatt der bisherigen sechs Jahre gültig, während es bei biometrietauglichen Pässen weiterhin bei der Gültigkeit von sechs Jahren bleibt.

Quelle: spiegel.de