ZivilklageBoris Becker verklagt Oliver Pocher

Zivilklage: Boris Becker verklagt Oliver Pocher – Es ist noch gar nicht lange her, da wanderte Ex-Tennisprofi Boris Becker ins britische Gefängnis. Dies für zwei Jahre und sechs Monate, nachdem er wegen Insolvenzverschleppung in Millionenhöhe für schuldig gesprochen wurde. Und was macht man so im Knast?
Nun, Boris Becker zieht selbst vor Gericht, nachdem er jetzt den deutschen Comedian Oliver Pocher offiziell verklagt hat. Der Grund: Boris Becker gefielen die Äußerungen und Darstellungen Pochers nicht, die der TV-Komiker in seiner Sendung „Pocher – gefährlich ehrlich“ getätigt hatte. Dort hatte Pocher die Tennis-Legende aufs Korn genommen und zu einem Spendenaufruf unter dem Motto „Make Boris rich again“ aufgerufen.
Laut den Angaben des Gerichts sei in der TV-Show zu sehen, wie die gespendete Summe Becker übergeben wurde. Das besagte Geld war aber in einem vermeintlichen Modepreis eingearbeitet, der Boris Becker in der Show überreicht wurde. Eine Gerichtssprecherin erklärte:
„Dass der Preis nur zu dem Zweck geschaffen und an den Kläger verliehen wurde, um ihm - versteckt in der Preistrophäe - den eingesammelten Bargeldbetrag zukommen zu lassen, wusste der Kläger nicht.“
Boris Beckers Ziel ist es nun, mit der Klage zu erzwingen, dass die besagte Sendung nicht mehr ausgestrahlt werden darf. Beckers Anwalt Samy Hammad sagte diesbezüglich gegenüber „Bild“: „Wir fordern eine Unterlassung von Pocher. Es geht um das nicht genehmigte Senden von Filmmaterial. Dabei wurde Boris Becker ins Lächerliche gezogen.
Auch wenn mein Mandant eine Person des öffentlichen Lebens darstellt, hat auch er Persönlichkeitsrechte, die hier verletzt wurden. Das hat nichts mehr mit erlaubter Satire zu tun. Es besteht ein schmaler Grat zwischen charmantem Witz und Unverschämtheit. Oliver Pocher hat diesen schmalen Grat mal wieder in die falsche Richtung verlassen.“
Das sieht die Anwältin Dr. Patricia Cronemeyer von Oliver Pocher natürlich ganz anders und sagte der „Bild“:
„Wir freuen uns, dass im Juli endlich die mündliche Verhandlung stattfinden kann und haben vollstes Vertrauen, dass die Klage abgewiesen wird. Der scherzhafte TV-Beitrag, um den es geht, verletzt Herrn Becker in keinster Weise in seinen Rechten, weder in seinem Recht am eigenen Bild noch seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Vielleicht wäre es – gerade aus heutiger Sicht – klüger gewesen, wenn Herr Becker diesen Rechtsstreit nicht angezettelt hätte.“
Quelle: bild.de