„Lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht"Wohlfahrtsverband kritisiert geplante Hartz-IV-Steigerung

„Lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht": Wohlfahrtsverband kritisiert geplante Hartz-IV-Steigerung – Im nächsten Jahr plant die GroKo eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze. Dennoch zeigt sich der Paritätische Wohlfahrtsverband mit dem Entwurf nicht einverstanden und reagiert sogar empört. Die Regierung betreibe „unverschämtes Kleinrechnen“, die geplanten Leistungen nannte man „lebensfern“.
Ab dem 1. Januar 2021 sollen alleinstehende Erwachsene 439 Euro, und damit 7 Euro mehr pro Monat erhalten. Der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren steigt um 39 Euro auf monatlich 367 Euro. Auch die Bezüge für bis zu 5-jährige Kinder sollen deutlich erhöht werden.
Ulrich Schneider, seines Zeichens Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, kritisierte die ab 2021 vorgesehenen Leistungen scharf, seien diese im Ergebnis doch „systematisch kleingerechnet, lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht“.
Schneider weiter: „Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben, ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch.“
Schneider zufolge müsste, so die Regierung denn das selbst gewählte Statistikmodell „konsequent und methodisch sauber anwenden würde“, „der Regelsatz nicht bei 439 Euro, sondern bei über 600 Euro liegen“.
Die deutlich niedrigeren Leistungen für Kinder und Jugendlichen entbehrten indes jeglicher seriösen statistischen Grundlage.
Nach dem vonseiten des Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erstellten Referentenentwurf für die Hartz-IV-Sätze im nächsten Jahr soll der Regelbedarf trotz aller Kritik auch weiterhin mit Hilfe des bisher geltenden Verfahrens ermittelt werden.
So heißt es in der aktuellen Fassung, dass das für 2021 vorgesehene Verfahren zur Ermittlung des Regelbedarfs jenem aus den Jahren 2011 und 2017 entspräche.
Weiterhin ist dem Gesetzestext zu entnehmen, dass dieses Verfahren vom Bundesverfassungsgericht eingehend geprüft und 2014 in einem Beschluss „grundsätzlich als verfassungsgemäß beurteilt“ worden sei.
Festgelegt werden die Sätze dabei jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf Basis der durchschnittlichen Entwicklung der Preise für bestimmte Waren und Dienstleistungen sowie der Lohnentwicklung.
Neu ist allerdings, dass bei den Verbrauchsangaben fortan auch Kosten für die Handy-Nutzung berücksichtig werden.
Quelle: focus.de