Warnung an Autofahrer: Klima-Aktivisten nicht von Straße? – Das Jahr 2022 neigt sich dem Ende und eines der großen Themen in diesem Jahr waren und sind die Störaktionen von Klimaaktivisten wie jene von der Gruppe „Letzte Generation“. Gerade die Straßenblockaden, die den Verkehr zum Erliegen bringen, wobei sich die Aktivisten auch auf die Straße kleben, sind ein massives Ärgernis für die Bevölkerung und vorrangig natürlich alle involvierten Autofahrer.

In den vergangenen Monaten haben bei derlei Klimaaktionen etliche Autofahrer selbst eingegriffen und die Blockaden aufzulösen versucht, indem sie die Störer selbst von der Straße trugen. Dabei berufen sie such rechtlich gesehen auf Nothilfe oder Notwehr. Allerdings ist das gar nicht so einfach, dies so anzuwenden. Deshalb warnten nun Berliner Polizeibehörden die Autofahrer. Denn es werden strenge Maßstäbe angelegt.

Ob Nothilfe oder Notwehr entscheidet die Staatsanwaltschaft

Nach einem internen Polizeischreiben, dass der „B.Z.“ vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft als „Herrin des Verfahrens“, ob bei einer Blockade von Klimaaktivisten am Ende Nothilfe oder Notwehr vorliegen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn die Polizei am Ort des Geschehens eintrifft, sie nicht nur Anzeigen gegen die Aktivisten schreibt, sondern eben auch gegen die Autofahrer.

Natürlich nur, wenn Fahrer selbst Hand angelegt und die Störer von der Straße befördert haben. Schließlich sind die Aktivisten durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt, das besagt: „Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Unmut bei den Polizisten

Und laut dem internen Schreiben kann dies nicht beliebig eingeschränkt werden. Ferner heißt es, dass nur die Polizei „als zuständige Versammlungsbehörde“ eine unangemeldete Demonstration auflösen darf. Allerdings sorgt eben genau diese Einschätzung im Schreiben laut der Polizeiführung für massiven Unmut bei den Polizisten selbst.

Quelle: bz-berlin.de