Verordnungsentwurf: Geimpfte und Genesene sollen Rechte zurückerhalten – Die Impfkampagne verzeichnete kürzlich einen neuen Tagesrekord, laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn könnte die Impfpriorisierung ab Juni unnötig sein und Markus Söder möchte die festgelegte Impfreihenfolge am liebsten schon im Mai zu den Akten legen. Es geht also voran, weshalb vollständig Geimpften und Genesenen bald wieder mehr Rechte zugesprochen werden sollen.

Geht es nach Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), sollen diese Gruppen insbesondere von den Auflagen bezüglich der privaten Treffen und nächtlichen Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. So geht es zumindest aus einem Verordnungsentwurf hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Der Vorschlag sei vom Justizministerium am Donnerstag an die anderen Bundesministerien verschickt worden. Demnach müssten nun noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. Ginge es nach der SPD, am besten bereits in der kommenden Woche.

Lambrecht erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Das Grundgesetz lässt Einschränkungen unserer Grundrechte nur zu, wenn es hierfür eine besondere Rechtfertigung gibt. Der Schutz von Leben und Gesundheit in der Pandemie ist eine solche Rechtfertigung.“

„Wenn aber jetzt belegt ist, dass von vollständig Geimpften und Genesenen keine besondere Gefahr mehr ausgeht, dann müssen wir die Einschränkungen ihrer Grundrechte zurücknehmen. Es geht hier nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaats“, so Lambrecht weiter.

Im Entwurf heißt es: „Das heißt, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen.“

Weiterhin für alle Gültigkeit sollen jedoch die Pflicht zum Tragen einer Maske an bestimmten Orten sowie das Abstandsgebot im öffentlichen Raum haben. Menschen mit Covid-19-Symptomen, wie Atemnot oder Geruchs- und Geschmacksverlust, sollen von den geplanten Erleichterungen ausgenommen sein.

Quelle: focus.de