Verletzung nach Sturz: McDonald’s muss Kunden 50.000 Euro zahlen – Fälle, bei denen große Konzerne vor Gericht zu hohen Schadensersatzsummen verurteilt werden, sind eher ein amerikanisches Phänomen – das heißt aber natürlich nicht, dass nicht auch hierzulande die Mühlen der Justiz in Gang gesetzt werden, wenn sich ein Kunde beispielsweise unverschuldet in einem McDonald’s verletzt. So geschehen in Bad Dürrheim, wo es für den Fast-Food-Riesen nun richtig teuer wurde.

Bereits 2018 besuchte ein selbstständiger Unternehmer eine Mäcces-Filiale in der rheinland-pfälzischen Kreisstadt und ging dabei über frisch gewischte und von daher noch feuchte Fliesen im Bereich zwischen dem Toilettenflur und dem Gastraum.

Der 62-jährige Mann rutschte aus und stürzte, wobei er sich Verletzungen zuzog, die nach eigenen Angaben zwei Operationen an der Schulter nötig machten.

Da er infolge dessen nicht habe arbeiten können, zog er vor Gericht und verlangte dort neben einen Ausgleich der Gewinneinbußen in Höhe von 33.800 Euro auch noch ein „Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro“, wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber „Bild“ bestätigte.

Nachdem das Landgericht Konstanz die Klage des Mannes 2021 zunächst abgewiesen hatte, ging es vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe weiter.

Strittig blieben bis zuletzt die Fragen, ob die Unfallfolgen wirklich durch den Sturz eingetreten waren, und ob das Aufstellen der Schilder als Warnung ausgereicht habe, anstatt den Bereich für die Kundschaft komplett abzusperren.

Während die Richter in Konstanz urteilten, dass man mit den Schildern seiner Hinweispflicht nachgekommen sei, erachtete man die Sachlage in Karlsruhe wiederum offenbar als nicht so eindeutig.

Am Ende stand schließlich ein plötzlicher Vergleich zwischen dem Kläger und dem Restaurant-Betreiber in Höhe von 50.000 Euro.

Letzterer erklärte gegenüber „Bild“: „Wie es zu dem streitgegenständlichen Vorfall gekommen ist, ließ sich leider nicht mehr eindeutig aufklären. Vor Gericht wurde nun aus rein kaufmännischen Erwägungen ein Vergleich geschlossen.“

Der zuständige Richter ergänzt: „Der Vergleich wurde geschlossen. Er könnte nun nur noch daran scheitern, dass eine der Parteien innerhalb von zwei Wochen doch noch aktiv ,Nein‘ sagt.“ Tritt dieser Fall ein, wird doch noch ein Urteil gefällt werden, nach eigenen Angaben wolle der Restaurantbetreiber aber nicht von dem Vergleich zurücktreten.

Er fügt hinzu: „Bei McDonald‘s gibt es festgelegte Sicherheitsstandards und Prozesse, welche von den Restaurants eingehalten werden müssen. Dies betrifft auch das sachgemäße Wischen von Bodenflächen im Restaurantbetrieb.“

Quelle: bild.de