Verheerender BehandlungsfehlerChirurgin amputiert falsches Bein

Verheerender Behandlungsfehler: Chirurgin amputiert falsches Bein – Es ist ohne Frage ein wahres Horrorszenario, wenn einem Menschen ein Bein amputiert werden muss. Doch was ist, wenn man nach der Operation feststellt, dass einem das falsche, das gesunde Bein abgesägt wurde? Genau das ist in Österreich passiert, wo einer Chirurgin ein verheerender Ärzte-Fehler unterlaufen ist.
In diesem Fall ging es um einen 82-jährigen Patienten, der mittlerweile verstorben ist. Dieser Mann musste sich einer Oberschenkelamputation am linken Bein unterziehen. Die 43-jährige Ärztin hatte allerdings versehentlich vor der OP das rechte Bein gekennzeichnet. Der Fehler wurde dann erst zwei Tage nach der Amputation bemerkt, als man den Verband wechselte.
Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro
Die Chirurgin wurde daraufhin vom Landesgericht Linz am vergangenen Mittwoch zu einer Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro verurteilt. Das Gericht urteilte, dass es sich hier um eine grob fahrlässige Körperverletzung handle, der sich die Ärztin schuldig gemacht hatte.
Sie selbst gab vor Gericht lediglich an, einen Fehler begannen zu haben, empfand ihren Behandlungsfehler allerdings nicht als grob fahrlässig. Die Chirurgin brachte in ihrem Fall als Argument „menschliches Versagen“ an und wies darauf hin, dass die Kontrollmechanismen bei derlei Eingriffen mangelhaft gewesen seien.
Ärztin arbeitet mittlerweile in anderer Klinik
Das Gericht sprach übrigens auch der Witwe des Mannes, die als Nebenklägerin agierte, ein Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro zu. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig und es kann Berufung eingelegt werden. Die 43-jährige Ärztin arbeitet mittlerweile nicht mehr in der Klinik, hat aber eine Anstellung in einem anderen Krankenhaus gefunden.
Quelle: spiegel.de