VerfassungsschutzrechtBundestag gibt grünes Licht für Staatstrojaner

Verfassungsschutzrecht: Bundestag gibt grünes Licht für Staatstrojaner – Seit Jahren wird darüber gestritten, in wie weit der Verfassungsschutz in die Privatsphäre der Menschen hinsichtlich der digitalen Kommunikation wie etwa mit Messenger-Diensten eingreifen darf. Nun hat der Bundestag der Sicherheitsbehörde mit einer Änderung des Verfassungsschutzrechts den Weg dafür geebnet.
Bis dato durfte der Verfassungsschutz nur Telefon und SMS überwachen, Dienste wie WhatsApp oder Telegram allerdings nicht. Dies sind allerdings Kommunikationsplattformen, die gerne von Terroristen genutzt werden. Genau aus diesem Grund war man so erpicht darauf, auch dafür eine Abhörgenehmigung zu bekommen.
Bessere Überwachung von Terroristen und Einzeltätern
Immerhin rechnen die Behörden damit, mit dem „Staatstrojaner“ eine Personenzahl im zweistelligen Bereich überwachen zu können, die als Gefährder gelten. Zudem soll damit auch die Kontrolle von Einzeltätern erleichtert werden. Innenexperte Mathias Middelberg (CDU) wies bereits während einer Bundestagsdebatte darauf hin, dass diese Änderung des Verfassungsschutzrechts eben nicht dazu führe, dass 83 Mio. Deutsche beobachtet werden.
So hatte es im Jahre 2018 in Deutschland genau 222 Fälle von Telekommunikationsüberwachung gegeben. Daher sei eine Angst vor einer Massenüberwachung nicht gegeben. Allerdings gibt es auch weiter Gegenwind: So versuchte die SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken lange, das Gesetz noch zu verhindern.
Verbrechensbekämpfung im 21. Jahrhundert
Esken via Twitter: „Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von #Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten. Diese Form der Überwachung ist ein fundamentaler Eingriff in unsere Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für unsere Wirtschaft.“
Dahingehend erwiderte der CSU-Abgeordnete Michael Kuffer: „Wer Verbrechen aus dem 21. Jahrhundert mit Techniken aus dem 20. Jahrhundert zu Zeiten der Wählscheibe bekämpfen will, kann seiner Verantwortung für dieses Land nicht gerecht werden.“
Quelle: bild.de