Verbotene PflanzenWas in Deutschland nicht in den Garten darf

Verbotene Pflanzen: Was in Deutschland nicht in den Garten darf – Mit dem Kommen des Frühlings und anstehenden Sommers erblüht auch die Zeit aller Gartenfreunde, die ihre Naturoasen auf Vordermann bringen und mit dem Pflanzen loslegen. Allerdings darf pflanzentechnisch nicht alles in den Garten. Während den meisten Menschen bekannt ist, dass Hanf und Schlafmohn in Deutschland verboten sind, gibt es aber noch einige andere Pflanzen, die einem Gartenverbot unterliegen.
Denn nicht nur aus der Hanf- und Schlafmohnpflanze lassen sich Substanzen herzustellen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das ist auch der Grund, wieso sie in Deutschland verboten sind. Zumindest was den privaten Anbau von Hanf betrifft, wird dies mit der kommenden Legalisierung von Cannabis zum Teil aufgehoben. Bei einer Legalisierung wäre es dann erlaubt, bis zu drei weibliche Hanfpflanzen (benötigt für Herstellung von Cannabis-Produkten) anzubauen.
Betäubungsmittelgesetz und Biodiversität
Aber zurück zu den anderen in Deutschland verbotenen Gewächsen. Neben Schlafmohn, sind auch der Cocastrauch (Erythroxylum coca), Azteken-Salbei, Götter-Salbei und Wahrsage-Salbei (Salvia divinorum) hierzulande verboten. All diese Pflanzen fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Wer dagegen verstößt, dem droht eine saftige Geldstrafe und in ganz schweren Fällen gar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Zudem gibt es Pflanzen, die einer EU-Verordnung unterliegen, da sie als invasive und gebietsfremde Arten die Biodiversität stören. Die speziellen Pflanzen dürfen laut der Verordnung „nicht in die Union eingeführt werden, da ihre Invasivität erkannt wurde und ihre Einbringung in die Union nachteilige Auswirkungen auf heimische Arten hat.“
Pflanzen können ganze Ökosysteme zerstören
In der Schweiz zum Beispiel darf deshalb kein Sommerflieder im eigenen Garten angepflanzt werden. Denn er gilt dort als sogenannter Neophyt, also eine fremde Pflanzenart, die heimische Pflanzen verdrängen und auch ganze Ökosysteme zerstören kann. In Deutschland gehört der Sommerflieder allerdings nicht zu den verbotenen Pflanzen.
Jedoch rufen seit längerem Naturschutzorganisationen dazu auf, auch den Sommerflieder oder den Japanischen Staudenknöterich in Deutschland zu verbieten, um so die heimische Artenvielfalt zu schützen. Zu den invasiven Pflanzen, die laut der EU-Verordnung nicht eingeführt werden dürfen zählen:
- Weidenblatt-Akazie (Acacia saligna)
- Götterbaum (Ailanthus altissima)
- Blaustängelige Besensegge (Andropogon virginicus L.)
- Ballonrebe, Herzerbse (Cardiospermum grandiflorum)
- Anden-Pampasgras (Cortaderia jubata)
- Purple Veldtgrass (Ehrharta calycina)
- Falscher Wasserfreund (Gymnocoronis spilanthoides)
- Japanischer Hopfen (Humulus scandens)
- Chinesischer Buschklee (Lespedeza cuneata)
- Japanischer Kletterfarn (Lygodium japonicum)
- Mesquite (Prosopis juliflora)
- Schwimmfarn, Büschelfarn (Salvinia molesta)
- Chinesischer Talgbaum (Triadica sebifera)
Quelle: myhomebook.de