Vatertag in der Corona-KriseErster Landkreis untersagt Alkohol-Verkauf

Vatertag in der Corona-Krise: Erster Landkreis untersagt Alkohol-Verkauf – Aufgrund der Corona-Pandemie haben es Gaststättenbetreiber momentan alles andere als leicht. Der erste deutsche Landkreis hat Ihnen nun auch noch das Vatertagsgeschäft per „Allgemeinverfügung“ untersagt.
Vatertag in der Corona-Krise: Erster Landkreis untersagt Alkohol-Verkauf – Aufgrund der Corona-Pandemie haben es Gaststättenbetreiber momentan alles andere als leicht. Der erste deutsche Landkreis hat Ihnen nun auch noch das Vatertagsgeschäft per „Allgemeinverfügung“ untersagt.
Im niedersächsischen Landkreis Aurich wurde eine entsprechende Liste beschlossen – Gastwirte, die gegen das Dekret verstoßen, können mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belegt werden. Die Punkte der Verbotsliste an Christi Himmelfahrt laut Landrat Olaf Meinen läuft dabei auf vier Verordnungen hinaus:
So dürfen „Restaurationsbetriebe jeglicher Art“ keine alkoholischen Getränke in Außenbereichen ausschenken. Auch darf der Alkohol dort nicht verzehrt werden. Der Außer-Haus-Verkauf ist ebenfalls untersagt.
Im Umkreis von 50 Metern um besagte Betriebe dürfen zudem keine mitgebrachten Lebensmittel oder Getränke verzehrt werden, ebenso wenig wie Waren aus dem ohnehin untersagten Außer-Haus-Verkauf.
Selbst Autoveranstaltungen sind in Aurich am Vatertag verboten.
Die Wirte und Gastronomen im Landkreis zeigen sich fassungslos. So bringt es Dehoga-Bezirksvorsitzender Erich Wagner im Gespräch mit „Bild“ auf den Punkt:
„Ich bin völlig sprachlos. Als hätten wir nicht schon genug mitgemacht, verbieten sie uns jetzt noch den Wein zum guten Essen auf der nur zu 50 Prozent besetzten Terrasse. So wird es nur noch schlimmer. Viele Vatertagsfans sagen sich schon, jetzt erst recht, dann holen wir die Sause Freitag nach.“
Wagners Kollegin Mareike Zägel unterstreicht:
„Die Intention, die dahintersteckt, ist gut und richtig. Aber verhindern lässt sich der Sauftourismus so nicht. Dann treffen sie sich mit prall gefüllten Rucksäcken auf der Wiese. Wir arbeiten für den Einstieg in die Normalität. Und das nicht mal im Ansatz kostendeckend. Müssen Gästen aber ein Glas Wein zum Essen verweigern. Unfassbar!“
In der Begründung von Landrat Meinen zu der Entscheidung heißt es: „Außenbewirtung mit alkoholischen Getränken jeglicher Art sowie ein Außer-Haus-Verkauf und Autoveranstaltungen bedeuten an Feiertagen ein hohes Risiko für die Bildung von Menschenansammlungen, die es aktuell zu vermeiden gilt.“
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Quelle: bild.de