Urteil sorgt für KritikGericht kippt Corona-Regeln an Schulen

Urteil sorgt für Kritik: Gericht kippt Corona-Regeln an Schulen – Nachdem ein Gericht im Weimar die Masken-, Abstands- und Testpflicht für zwei Schüler per einstweiliger Anordnung aufhob, kritisierte das Thüringer Bildungsministerium den Beschluss scharf. Wie es in einer offiziellen Mitteilung hieß, habe dieser „keine Auswirkungen“ für das Bundesland. Zudem stünden bezüglich der richterlichen Entscheidung „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ im Raum.
Besagtes Urteil mit dem Aktenzeichen Az.: 9 F 148/21 untersagt den „Leitungen und Lehrern“, beiden sowie allen anderen an den zwei Schulen unterrichteten Kindern die allgemeingültige Masken-, Abstands- und Testpflicht anzuordnen. Weiterhin verpflichtet es die Leitungen, Lehrer und die Vorgesetzten der Schulleitungen „für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.“
Um welche Schulen es sich dabei genau handelt, wird jedoch nicht erwähnt.
In der Begründung heißt es laut der „Bild“:
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.“
Dazu beruft sich das 178-Seiten-Dokument auf mehrere Experten, welche als Corona-Skeptiker gelten und die Masken und Schnelltests infrage stellen. Ihnen zufolge würden Schulen „keine wesentliche Rolle im Pandemie-Geschehen spielen“.
Allerdings sei dieser Beschluss laut dem Thüringer Ministerium nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden und läge weder den Schulen noch der Landesregierung in schriftlich ausgefertigter Form vor. Man besäße lediglich Kenntnis über eine Mail an die betreffenden Schulleitungen.
Zudem könne er lediglich für die am Verfahren beteiligten Schüler rechtliche Wirkung entfalten und wirke sich ansonsten in keiner Weise auf die geltenden Infektionsschutzregeln an Thüringer Schulen aus.
Weiterhin kritisierte das Ministerium, dass ein Familiengericht über Corona-Maßnahmen entschieden habe, obliege die rechtliche Überprüfung dieser doch den Verwaltungsgerichten. Erschwerend käme hinzu, dass der Beschluss die „Leitungen und Lehrer“ als Adressaten nennt, bei denen es sich nach Auffassung des Ministeriums nicht um „juristische“ Personen handelt, an welche sich Verbote richten könnten.
Insgesamt sei unklar, ob die Entscheidung des Gerichts mit Blick auf diese und weitere Mängel „überhaupt rechtliche Wirkung habe“. Seitens des Ministeriums soll von daher schnellstmöglich eine obergerichtliche Überprüfung anberaumt werden. Was den Umgang mit den beiden Jungen betrifft, sei man im Austausch mit den Schulen.
Quelle: spiegel.de