Je nach Bundesland verschiedenWelche Hunderassen in Deutschland verboten sind

Je nach Bundesland verschieden: Welche Hunderassen in Deutschland verboten sind – Ob Hunde nur aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden können, gibt immer wieder Anlass zu Debatten. In gesetzlicher Hinsicht ist das Thema Ländersache und entsprechend je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Von daher ist die Haltung bestimmter Hunderassen mancherorts nur unter bestimmten Auflagen gestattet.
Während manche Bundesländer Hunderassen, die ein vermeintlich erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen, in zwei Kategorien aufteilen, führen vier der 16 Länder überhaupt keine Rasselisten. Wir verraten euch, wo bestimmte Tiere gar nicht erst angeschafft oder nur eingeschränkt gehalten werden dürfen.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg ist eines der Länder mit zwei Kategorien. Unter die Erste fallen Hunde, deren Gefährlichkeit laut dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als „nicht widerlegbar“ gilt. Kategorie Zwei listet Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nur vermutet wird, so dass hier eine Haltung nur unter bestimmten Auflagen gestattet ist.
Kategorie 1: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier
Kategorie 2: Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Bayern
Auch in Bayern gelten die zwei Kategorien. Ausnahmen werden hier nur in Sonderfällen gemacht, wenn es sich bei den nach Deutschland eingeführten Listenhunden etwa um Rettungshunde, Diensthunde, Blinden- oder Begleithunde handelt.
Kategorie 1: Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
Kategorie 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Brandenburg
Kategorie 1: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
Kategorie 2: Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
Hamburg
Kategorie 1: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen
Kategorie 2: Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen
Nordrhein-Westfalen
Kategorie 1: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Kategorie 2: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
Berlin
In der Landeshauptstadt gibt es nur eine Kategorie von vermeintlich gefährlichen Hunden, deren Haltung bestimmte Auflagen zu erfüllen erforderlich macht.
Darunter fallen: American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen
Bremen
Auch hier wird nur eine Kategorie gelistet, die Haltung unter bestimmten Auflagen erlaubt:
Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen
Hessen
Hessen erlaubt die Haltung folgender Hunde unter bestimmten Auflagen:
Pitbull Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler
Rheinland-Pfalz
Hier ist unter Einhaltung der festgelegten Auflagen die Haltung folgender Hunderassen erlaubt:
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde des Typs Pitbull Terrier und Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen
Saarland
Im Saarland müssen Halter folgender Rassen ebenfalls bestimmte Auflagen erfüllen:
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier
Sachsen
Sachsen erlaubt die Haltung folgender vermeintlich gefährlicher Rassen auch nur unter Einhaltung bestimmter Auflagen:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander
Sachsen-Anhalt
Hier ist die lediglich Haltung von Pitbull Terriern, Staffordshire Bullterriern, American Staffordshire Terriern und Bullterriern bestimmten Auflagen unterworfen.
Mecklenburg-Vorpommern
Seit 2022 ist es in diesem Bundesland nicht mehr erlaubt, Hunde aufgrund ihrer Rasse als gefährlich einzustufen. Als gefährliche Hunde gelten hier lediglich all jene Tiere, die auffällig geworden sind.
Niedersachsen
Auch hier gilt: Erst wenn ein Hund auffällig wird, ist dieser als gefährlich einzustufen.
Schleswig-Holstein
Hier gibt es die Regelung, dass Hunde erst als gefährlich gelten, wenn sie aggressives Verhalten gezeigt haben, bereits seit 2016.
Thüringen
In Thüringen wird die Rasse eines Hundes ebenfalls nicht als Gradmesser angelegt. Als gefährlich werden laut dem Landesverwaltungsamt dort nur Hunde eingestuft, „wenn sie auffällig geworden sind, z. B. durch Aggressivität, Kampfbereitschaft und/oder Beißattacken“.
Quelle: t-online.de