Streitwert: 10 MilliardenRichter lässt Klage gegen McDonald’s zu

Streitwert: 10 Milliarden: Richter lässt Klage gegen McDonald’s zu – Dass in den USA alles größer ist, und damit auch die Summen, die vor Gericht teils eingeklagt werden, ist allgemein bekannt. 10 Milliarden Dollar sind aber selbst für das Land der unbegrenzten Möglichkeiten eine echte Hausnummer. Ausgerufen in einem Fall wegen diskriminierender Werbepraktiken eines der größten Fast-Food-Unternehmen der Welt: McDonald’s.
Der afroamerikanische Medienunternehmer Byron Allen wirft dem Konzern bei der Schaltung von Anzeigen ein „rassistisches Vertragsverfahren“ vor, und verlangt stolze 10 Milliarden Dollar Schadensersatz.
Die Klage reichte er bereits im Mai 2021 ein, in welcher er anführt, dass McDonald’s „ein zweistufiges, auf Hautfarbe basierendes System“ etabliert habe, das ihn vom normalen Anzeigenmarkt ausschließe.
Loretta Lynch erklärte in ihrer Rolle als Anwältin von McDonald’s hingegen, dass es bei der Beschwerde „um Einkommen, nicht Hautfarbe“ gehe.
Im Dezember hatte ein Richter die Klage zunächst mit der Begründung abgewiesen, dass die Anschuldigungen nicht ausreichend belegt seien. Genau dieser Richter ruderte nun aber zurück und lehnte eine Forderung von McDonald’s ab, die Klage abzuweisen, womit er sie zuließ.
Allen behauptet, dass sein Unternehmen in Händen eines weißen Besitzers „Dutzende Millionen Dollar an jährlichen Werbeeinnahmen von McDonald's erhalten“ habe. Außerdem schlösse McDonald’s Verträge mit einer anderen Werbeagentur für „afroamerikanische Medien“ ab, dessen Etat lediglich einen Bruchteil des restlichen Marktes vorsähe.
Wie es heißt, gehen gerade einmal 0,3 Prozent des Werbeetats des Fast-Food-Unternehmens an Anzeigen bei Medienunternehmen unter afroamerikanischer Führung.
Als Partnerin einer Anwaltsfirma McDonald's ebenfalls mit im Spiel, erklärte die ehemalige US-Justizministerin Loretta Lynch, dass die Vorwürfe die „legitimen betrieblichen Gründe“ für geringere Investitionen in Allens Sender außer Acht ließen, ebenso wie „die lange bestehenden Geschäftsbeziehungen“ zu Unternehmen mit Besitzern unterschiedlichster Herkunft.
Quelle: spiegel.de