Steht für Millionen Wohnungen bevor: Pflicht-Austausch von Rauchmeldern kommt – Rauchmelder retten Leben, in Deutschland gilt für die Piepser in privat genutzten Wohnräumen daher die Rauchmelderpflicht. Diese ist jedoch nicht bundesweit gleichförmig geregelt, sondern das Bundesland entscheidet. Dabei klaffen teils gravierende Lücken, in Rheinland-Pfalz etwa wurde die Rauchmelderpflicht für Neubauten bereits 2003 eingeführt. In Sachsen liegt eine Übergangsphase an – Bestandsbauten haben dort noch bis 2023 Zeit.

Wie „Chip“ berichtet, kann man sich bei einem einmal montierten Rauchmelderm erst einmal entspannen – zehn Jahre kann der Melder – entsprechende Batterietäusche vorausgesetzt – verwendet werden, dann jedoch gilt die Austauschpflicht. Eine Norm sieht eine Übergangsfrist von sechs Monaten zehn Jahre nach der Indienststellung des Gerätes vor. Spätestens dann muss der Austausch erfolgen. Der Austauschpflicht liegt zugrunde, dass nach zehn Jahren keine Sicherheit garantierende Funktionsfähigkeit mehr gewährleistet ist.

Staub und Schmutz können den Geräten demnach zugesetzt haben

Es handelt sich nicht um einen Ratschlag der Hersteller, der Austausch ist rechtlich bindend. Verantwortlich dafür sind im Regelfall die Eigentümer, falls die Melder nicht sowieso von Experten eine Wartung unterzogen werden. Sobald ein Austausch ansteht, müssen sich die Mieter nicht um diesen kümmern, das Wartungspersonal nimmt dann ohnehin einen Austausch vor, erläutert man bei „Chip“. Da sich die Einführungspflichten der Bundesländer unterscheiden, sind Millionen Haushalte betroffen – aber eben nicht alle.

Nach den Einführungspflichten der Länder gehend, sollten Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz dem Portal zufolge wenigstens einen prüfenden Blick auf ihre Rauchmelder werfen, hier steht der Austausch bevor. Einzusehen, wie lange ein Rauchmelder schon arbeitet, insbesondere bei älteren Geräten ohne smarte Applikation, ist nicht schwer: Das Gerät kann entfernt und innen nach dem Herstellungsdatum auf einem Aufdruck oder einer Plakette gesucht werden.

Danach sollte man den Rauchmelder wieder anbringen

„Chip“ hat sich ausführlich mit dem Thema befasst und eine entsprechende Tabelle im Artikel, welche den wahrscheinlichen nächsten Austauschtermin für Rauchmelder nach Bundesland auflistet. Diese findet ihr an dieser Stelle. Grundlage des Artikels auf dem Portal bilden dabei jedoch gesetzliche Rauchmelderpflichten – im Individualfall haben Personen ihre Rauchmelder zu einem anderen Datum in Betrieb genommen. Hier wird geraten, das Austauschdatum selbst zu ermitteln.

Quelle: chip.de