Sie war bereits für tot erklärt worden: 82-Jährige erwacht im Bestattungsinstitut – In einem Pflegeheim in New York kam es zu einem tragischen Vorfall, den ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft später als ein „unnötiges verursachtes Trauma für die betroffene Bewohnerin und ihre Angehörigen“ bezeichnen sollte. In der Einrichtung war eine Frau fälschlicherweise für tot erklärt worden – mit fatalen Auswirkungen.

Das Pflegepersonal des Water's Edge Rehab and Nursing Center in Port Jefferson auf Long Island war sich so sicher, dass die 82-Jährige nicht mehr am Leben war, dass sie den vermeintlichen Leichnam bereits an ein Beerdigungsinstitut überstellt hatten.

Gerade einmal drei Stunden später stellten Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens in der Gemeinde Miller Place jedoch fest, dass die Totgeglaubte noch atmete, und alarmierten sofort einen Krankenwagen. Weitere Informationen über ihren aktuellen Zustand blieben die zuständigen Behörden bislang schuldig.

Erst gut einen Monat zuvor, war in einem Hospiz in Iowa etwas Ähnliches geschehen.

Eine Krankenschwester hatte dort eine Frau untersucht, bei der zuvor Demenz im Endstadium diagnostiziert wurde, und das Fehlen jeglicher Lebenszeichen attestiert. Also kam die Bewohnerin der Einrichtung ebenfalls in ein Bestattungsinstitut, wo das Personal feststellen musste, dass sich ihr Brustkorb sehr wohl noch bewegte und „sie in dem Leichensack nach Luft schnappte“, wie es in einem offiziellen Bericht der Behörde für Inspektionen und Berufungen heißt.

Der Einrichtung wurde vonseiten des Staates daraufhin eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Dollar auferlegt – der höchste Betrag, den das Gesetz in Iowa in einem solchen Fall zulässt.

Obwohl hierzulande der Tod eines Menschen nur durch einen Arzt anhand sicherer Todesmerkmale, wie etwa Totenflecke und Leichenstarre, festgestellt werden darf, kam es 2015 auch in Deutschland zu einem vergleichbaren Vorfall.

Seinerzeit hatte ein Arzt in Gelsenkirchen eine 92-jährige Frau für tot erklärt, die kurz darauf in einem Bestattungsinstitut in Nordrhein-Westfalen wieder zu Bewusstsein kam. In dem darauffolgenden Prozess gegen den Mediziner gab eine Altenpflegerin zu Protokoll, dass der Mann weder Stethoskop noch Lampe bei sich hatte und die Frau im Zuge seiner Untersuchung nicht einmal anfasste.

Wegen des Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz musste der Mediziner schließlich eine Strafe von 1.000 Euro zahlen – die 92-Jährige verschied zwei Tage nach dem Vorfall.

Quelle: stern.de