Shrinkflation: Bundesregierung will Gesetz gegen Mogelpackungen – Seit Jahren schon wählt die Verbraucherzentrale Hamburg regelmäßig die neue Mogelpackung des Monats. Inzwischen ist das Problem der versteckten Preiserhöhungen aber auch in der Politik gelandet, wo man sich vorgenommen hat, derlei dubiosen Machenschaften ein Ende zu setzen.

„Mogelpackungen sind ein großes Ärgernis. Hier werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt. Dem möchte ich einen Riegel vorschieben“ erklärte die Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke gegenüber dem „Handelsblatt“.

Künftig möchte sie gleichbleibend große Verpackungen bei verringertem Inhalt für unzulässig erklären lassen. Gleiches gilt auch umgekehrt, wenn Hersteller die Verpackung bei gleichbleibendem Inhalt größer machen.

Lemke betont: „Solche Praktiken sind sowohl aus Sicht des Verbraucherschutzes als auch aus Sicht der Abfallvermeidung problematisch“.

Das Verpackungsgesetz soll von daher nun novelliert werden, ein entsprechender Entwurf durchlaufe bereits die regierungsinterne Ressortabstimmung, wie es heißt.

Carsten Träger, seines Zeichens Verbraucherpolitiker der SPD, lobte das Vorhaben als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“, vonseiten der FDP gibt es jedoch Widerstand.

Der FDP-Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm zufolge brauche es ein gesetzliches Schrumpfungsverbot nicht. Fühle sich ein Kunde von einem Produkt verschaukelt, solle dieser einfach beim nächsten Mal die Marke wechseln.

Verbraucherschützer warnen jedoch schon seit langem vor dieser Form der Verbrauchertäuschung des geschrumpften Inhalts in einer kaum merkbar veränderten Verpackung, die man inzwischen als „Shrinkflation“ bezeichnet.

Quelle: t-online.de