Schadenszahlung für LangeweileArbeitnehmer gewinnt vor Gericht

Gerichtsurteil: Arbeitnehmer erhällt 40.000 Euro wegen Langeweile – „Bore-Out“ – das ist eine solch chronische Langeweile, dass der Zustand zu Depressionen und körperlichen Erkrankungen führen kann. Sie ist das Gegenteil des „Burnout“, der chronischen Überarbeitung bis zum Kollaps, und gilt als ernster Zustand. Jedenfalls ernst genug, dass ein Arbeitsgericht einem Pariser namens Frederic Desnard 40.000 Euro Schadenersatz zusprach. Die musste der französische Luxus Parfümhersteller Interparfums seinem Mitarbeiter 2020 zahlen.
Mit „Botengängen“ unterfordert?
Desnard wurde 2014 nach eigenen Schilderungen überflüssig für seine Firma. Wie „Unilad“ schreibt, war es Desnards Anwalt Montasser Charni, der die These anführte, dass besagter „Bore-Out“ bei seinem Mandanten am Steuer gar einen epileptischen Anfall ausgelöst habe. Dieser resultierte laut Charni in einem Unfall, der Desnard erst mehrere Tage ins Koma beförderte und zu sieben Monaten Krankenzeit führte.
Nachdem sein Unternehmen einen wichtigen Vertrag verloren hatte, habe man den Franzosen „ins Abseits gestellt“. Einst sei Desnard ein vielbeschäftigter Mitarbeiter gewesen, seiner Arbeit „vollkommen verpflichtet“ – doch nach dem Unfall und der Krankenzeit habe er seine Zeit mit „Botengängen für den Präsidenten“ von Interparfums verbracht. Vier Jahre lang erledigte der Franzose demnach rund „20–40 Minuten Arbeit pro Tag“, es schien niemanden zu scheren, ob er überhaupt pünktlich da war, wie „Unilad“ ausführt.
„Abstieg in die Hölle“
Laut einem Bericht von „Le Monde“ nannte der Mitarbeiter den Zustand einen „Abstieg in die Hölle“. Wörtlich führte Desnard aus: „Ich hatte überhaupt keine Energie mehr für irgendwas. Ich fühlte mich schuldig und beschämt, ein Gehalt fürs Nichtstun zu bekommen. Ich hatte den Eindruck, dass ich in dem Unternehmen unsichtbar bin.“
Victor Billebault, ein weiterer Anwalt Desnards, äußerte vor Gericht, dass eine Verbindung zwischen dem Arbeitsmangel und dem „Verfall der Gesundheit“ seines Mandanten bestehe, wie der „Telegraph“ berichtet. Die Anwälte des Unternehmens argumentierten hingegen, Desnard habe „niemals etwas darüber gesagt, dass er sich in dem Vier-Jahres-Zeitraum langweile“.
Sie fragten im Gegenzug:
„Wenn er in diesen Jahren tatsächlich nichts zu tun hatte, warum hat er es nicht erwähnt?“ Desnard reichte vor dem Arbeitsgericht formell Beschwerde ein und verlangte 360.000 Euro Schadenersatz. Tatsächlich urteilte das Gericht gegen die Argumente der Unternehmensanwälte und stimmte zu, dass ein „Bore-Out“ als eine „Form der Belästigung“ erachtet werden könne. Das Urteil wurde vor dem Pariser Berufungsgericht bestätigt, die Entschädigungssumme betrug am Ende 40.000 Euro.
Quelle: unilad.co.uk