Schaden durch Corona: Biergarten-Wirt erhält Millionen-Entschädigung – Sehr viele deutsche Gastronomen dürften über dieses Urteil hocherfreut sein: Weil einem Münchner Biergartenbetreiber sein Lokal während der Coronakrise staatlich geschlossen worden war, dieser aber versichert ist, muss die Versicherungskammer Bayern dem Mann nun eine Millionensumme an Entschädigung zahlen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor.

Demnach muss die öffentliche Versicherungsanstalt 1,01 Millionen Euro zahlen, weil Biergartenbetreiber Christian Vogler den Augustinerkeller im Frühjahr hatte über Wochen schließen müssen. Dieser Biergarten gilt als einer der größten in der Isar-Metropole. Im Urteil heißt es, die Versicherungskammer könne sich nicht darauf berufen, dass die Corona-Pandemie nicht mitversichert gewesen sei.

Vogler hatte den Vertrag Anfang März unterzeichnet – nur Wochen, bevor mit den Corona-Zwangsschließungen begonnen worden war, wie Richterin Susanne Laufenberg betonte. Die Versicherungsbedingungen seien intransparent. In München allein laufen bereits Dutzende Verfahren, bei denen Gastwirte gegen ihre Versicherungsanstalten, darunter die Allianz, geklagt hatten – dieses Urteil bildet damit das erste seiner Art.

„Ganz Deutschland wird davon profitieren“, kommentierte der Wirt Christian Vogler nach der Urteilsverkündung. Weniger habe er für sich gekämpft als vielmehr für viele andere Wirte, betonte der Gastwirt, es gehe „um die Existenz von Betrieben“. Tausende Gastronomen und Betreiber sind in der Bundesrepublik gegen die Versicherungsanstalten vor den Kadi gezogen.

Eine Betriebsschließungsversicherung haben um die 73.000 von ihnen. Nur die wenigsten Versicherungen haben den an sie gerichteten Ansprüchen bislang stattgegeben. Die Begründung der Unternehmen: Wenn eine Behörde einen konkreten Betrieb schließe, nur dann greife eine Versicherung – wenn dies aufgrund allgemeiner Verfügungen flächendeckend geschehe, sei dies aber nicht der Fall.

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Quelle: spiegel.de