Ruhezeiten in DeutschlandDiese Tätigkeiten sind nach 22 Uhr verboten

Ruhezeiten in Deutschland: Diese Tätigkeiten sind nach 22 Uhr verboten – Deutschland ist bekannt für seinen Regulierungswahn. Manche der hierzulande geltenden Bestimmungen mögen in ihrer breiten Auslegung mitunter arg kleinlich erscheinen, doch das ändert nichts daran, dass man bei Nichtbeachtung teils hohe Strafen zahlen muss. Zu den begrüßenswerteren Gesetzen zählt dabei wohl die Einhaltung der Nachtruhe – aber was genau ist nach 22 Uhr eigentlich verboten?
Jeder von uns kennt das: Der Nachbar lädt an einem Sommerwochenende zum Grillen ein und die Gäste feiern lauthals bis spät in die Nacht, bis irgendein Anwohner entnervt die Polizei ruft. Üblicherweise bleibt es in so einem Falle bei einer Verwarnung, die Nachtruhe anderer zu stören kann aber auch sehr teuer werden.
So zum Beispiel, wenn man in Wohngebieten nach 22 Uhr noch lauten Handwerksarbeiten wie Bohren oder Hämmern nachgeht – in schweren Fällen drohen hier Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro.
Ruhezeiten sind in Deutschland folgendermaßen definiert:
Während Sonn- und Feiertage ganztägig als Ruhezeit gelten, herrscht von Montag bis Samstag von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe. Dazu können je nach Kommune noch spezielle Vorschriften bezüglich einer festgelegten Mittagsruhe kommen.
Vor diesem Hintergrund hat sich der eine oder andere sicherlich schon einmal gefragt, ob er nachts seine Spül- oder Waschmaschine noch anschalten darf. Dies ist grundsätzlich auch nach 22 Uhr erlaubt, solange das Gerät keinen allzu großen Lärm verursacht – bei modernen Maschinen längst Standard.
Besitzt man jedoch noch alte Geräte, die beispielsweise einen besonders lauten Spül- oder Schleudergang haben, sollte man diese aus Rücksicht auf die Nachbarn zu den festgelegten Ruhezeiten besser nicht einschalten.
Auch sollte man nach 22 Uhr seinen Rasen nicht mehr mähen, da die Geräte mit ihren 78 bis 96 Dezibel Lautstärke als Lärmbelästigung empfunden werden können. Auch die mit dem Umweltzeichen markierten leiseren Geräte dürfen nur werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr betrieben werden.
Generell sind laute Gartenarbeiten nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen tabu. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
Quelle: focus.de