Raucherpausen-AusgleichChef gibt Nichtrauchern 5 Tage mehr Urlaub im Jahr

Raucherpausen-Ausgleich: Chef gibt Nichtrauchern 5 Tage mehr Urlaub im Jahr – Der Restaurantbesitzer Helmut Glas ist gerade in den Medien präsent. Das liegt an dem Konzept, mit dem er die Unruhe zwischen seinen Mitarbeitern beenden wollte: Jeder Kollege, der in seinem Landgasthof nämlich raucht, erhält seine normalen Zigarettenpausen – doch die Mitarbeiter, die auf das Rauchen verzichten, bekommen fünf Tage zusätzlichen Urlaub.
Glas hatte seine Mitarbeiter befragt, wie viel Zeit am Tag für das Rauchen aufgewendet wurde. „Bei uns im Betrieb sind wir tolerant. Die Raucher müssen nicht ausstechen“, so der Chef des Landgasthofs. Die Raucherpausen habe er hochgerechnet – unterm Strich standen acht bis 15 Arbeitstage pro Kopf im Jahr, die seine rauchenden Angestellten mit der Kippe in der Hand draußen verbringen.
Kurzerhand entschloss sich Glas also zu einem Ausgleich für mehr Gerechtigkeit im Betrieb:
Fünf Tage Zusatzurlaub für jeden Mitarbeiter, der nicht zum Rauchen vor die Tür geht. Das System machte in seinem Gasthof Furore – manche der Kollegen wurden für den Mehrurlaub sogar freiwillig zu Nichtrauchern. Unruhe und Ärger zwischen den Mitarbeitern wegen der Raucherpausen sollen seitdem dort der Vergangenheit angehören.
Alle seien zufrieden, betonte Glas, der jedoch einschränkt: „Das ist eine Lösung, die für unseren Betrieb gut ist, ich weiß nicht, ob das für andere Betriebe funktioniert“. Arbeitsrecht-Fachanwalt Frank Zander ist der Auffassung, dass dieser Zusatzurlaub durchaus unter das Gleichbehandlungsgebot fällt. Gestehe man Rauchern bezahlte Pausen zu, so könne man auch Nichtrauchern einen Bonus einräumen, so Zander.
Dies sei auch nicht diskriminierend, da gesetzlich festgelegt sei, dass man unter Diskriminierung eine Besserstellung aufgrund bestimmter Merkmale versteht, zum Beispiel des Alters, des Geschlechts, der Religion, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung.
Behandle man Raucher und Nichtraucher jedoch unterschiedlich, so sei dies dem Gesetz nach lediglich eine Besserstellung bzw. Schlechterstellung, nicht jedoch Diskriminierung.
Dennoch rät der Arbeitsrechtsexperte Chefs zur Vorsicht, es gebe in diesem Fall noch keine Urteile der Arbeitsgerichte: „Hier muss ich aufpassen, dass ich nicht in ein Benachteiligungsverbot komme und dann eventuell allen Mitarbeitern mehr Urlaub zahlen muss“, so Zander.
Auch rauchende Arbeitnehmer müssten im Experten zufolge grundsätzlich die vertraglich festgelegte Arbeitszeit leisten. Der Arbeitgeber könne also jene verpflichten, die zwischendurch Raucherpausen einlegen, nachzuarbeiten, falls Pausenzeiten ansonsten überschritten würden.
Quelle: rtl.de