Personalausweis und Reisepass: Wichtige Änderungen ab 2024 – Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, Nancy Faeser, hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, die zum Ziel hat, Bürgern die oft lästigen Gänge ins Amt zu ersparen. Dank der „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“ soll die Beantragung und Ausstellung von den genannten hoheitlichen Dokumenten künftig deutlich schneller und bequemer vonstattengehen.

Zunächst muss noch der Bundesrat im September 2023 der neuen Verordnung zustimmen, sollte dies aber ohne weitere Probleme über die Bühne gehen, kommen im Zuge des neuen Verfahrens sukzessive zwischen November 2023 und Mai 2025 wichtige Änderungen für Ausweisdokumente.

Zunächst sollen Bürger ab November 2023 den PIN-Brief für ihren Online-Ausweis an speziellen Behördenautomaten abholen können. In eben jenen Automaten dürfen die Behörden künftig dann auch hoheitliche Dokumente wie Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel für den Empfänger hinterlegen.

Das Prinzip hinter den Automaten ähnelt dem der Poststationen.

Soll heißen, die Dokumente oder der PIN-Brief landen zunächst in einem gesicherten Fach, zu welchem die berechtigte Person einen individuellen Code enthält. Der bisher nötige Gang in die Behörde, um die Dokumente abzuholen, entfällt damit.

Im nächsten Schritt soll der PIN-Brief für den Online-Ausweis ab November 2024 direkt bei der Beantragung eines Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels ausgehändigt werden, anstatt wie bisher erst noch per Post verschickt werden zu müssen. Allerdings müssen ab dem genannten Termin zunächst die rechtlichen und auch technischen Rahmenbedingungen dazu geschaffen werden, weshalb davon auszugehen ist, dass die direkte Aushändigung letztlich wohl erst ab Frühjahr 2025 realisiert werden kann.

Ebenfalls ab dem 1. November 2024 erhalten Hersteller von hoheitlichen Dokumenten die Befugnis, diese per Direktversand direkt an die Meldeanschrift des Antragstellers zu versenden. Dieser Service ist zwar kostenpflichtig, erspart dafür aber den Weg zum Automaten oder in die Behörde.

Im Sinne einer digitalen Zukunft werden ab Mai 2025 dann schließlich nur noch digitale biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente verwendet, die man entweder in der Behörde oder beim Fotografen erstellen lassen kann. Gedruckte Bilder sind dann nicht mehr zugelassen. Auf diese Art sollen unpassende Bilder vermieden und zusätzliche Behördentermine überflüssig werden.

Quelle: focus.de