PayPal, Klarna und Co.: Verbraucherschützer warnen vor Bezahldiensten –  Es ist heutzutage gang und gäbe, sein Geld im Internet via PayPal oder Klarna auszugeben. Verbraucherschützer schlagen nun aber Alarm und warnen vor drohendem Ärger, wenn Online-Bezahldienste im Spiel sind.

Normalerweise sollte ein Kauf auf Rechnung in der Form ablaufen, dass man bestellt, die Ware erhält und dann bezahlt. In der Online-Realität gestaltet sich das Ganze jedoch etwas komplizierter, soblad Dienstleister wie PayPal oder Klarna dazwischengeschaltet werden und die Abwicklung der Bezahlung übernehmen.

Das System kann nämlich zu unerwarteten Problemen führen, weshalb die Verbraucherzentrale Hamburg rät: "Lassen Sie die Finger von Bezahldiensten".

Wie Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt, bekomme ein Kunde bei der Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung“ den Eindruck vermittelt, eben einen solchen sicheren Rechnungskauf zu tätigen.

"Bei dieser Methode handelt es sich aber eigentlich um das genaue Gegenteil, nämlich eine Art Vorkasse. Also genau das, was man beim Kauf auf Rechnung eigentlich vermeiden möchte.“

Denn wenn ein Händler die Ware nicht liefert, folgt seitens der Dienstleister die Androhung eines Mahnverfahrens, um das Geld von dem Kunden einzufordern. Eine mögliche Haftung für die Lieferung bestehe nicht.

Ein Beispiel: Obwohl eine Verbraucherin die bestellte Ware nicht geliefert bekam, erhielt sie von dem Dienstleister Klarna Zahlungserinnerungen und dazu noch Verzugsgebühren aufgebrummt. Zu einer Klärung des Sachverhaltes waren weder Händler noch der Abwickler bereit und auch einen Antrag auf Sendeverfolgung konnte die Kundin nicht stellen, ist dies doch nur dem Absender möglich.

Der deutlich beliebtere Zahlungsvorgang per Kreditkarte, die man von Bezahldiensten belasten lassen kann, führt indes zu weniger Problemen, doch: "Auch dazu hatten wir Beschwerden, wonach der Händler behauptet hat, er habe geliefert, der Kunde aber sagt, er habe die Ware nicht bekommen."

Der Ärger war vorprogrammiert und erst nach langem hin und her, sowie einem deutlichen Hinweis auf die betrügerischen Machenschaften jenes Händlers, erhielt die geprellte Dame ihr Geld zurück.

Unterm Strich steht: wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nur direkt beim Händler auf Rechnung bestellen.

Mit einem Zahlungsdienstleister ist immer einer weitere Partei mit im Spiel, was die Lage bei Unstimmigkeiten verkompliziert.

"Und da man vor Schwindlern nie gefeit ist“, mahnt Föller, „ empfehlen wir, wirklich erst nach tatsächlichem Erhalt der richtigen Ware zu bezahlen.“

UPDATE (15.7.2020):
Klarna hat Informationen zum Käuferschutz und zum Rechnungskauf prominenter auf die Website gebracht und in Form eines Blog-Posts kurz dargestellt. Den Blog-Post findet ihr hier.

Quelle: gmx.net