Öffentlich-rechtlicher RundfunkLänder stimmen Reform zu

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Länder stimmen Reform zu – Mit der Einigung auf den Entwurf für einen Staatsvertrag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer den Weg für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geebnet. Am 19. November soll der Entwurf öffentlich gemacht werden und Interessierten zwei Monate Zeit geben, Stellung dazu zu beziehen.
Laut Malu Dreyer, ihres Zeichens Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, soll die Reform den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zeiten digitaler Transformation „zukunftsfest“ machen.
Darüber hinaus wolle man Akzeptanz und Qualität forcieren.
Neben Kultur, Information, Bildung und Beratung als „Markenkern“ gehöre Dreyer zufolge auch Unterhaltung dazu, „wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht“.
Die flexibler gestalteten Staatsverträge schreiben eine lineare Ausstrahlung künftig nur noch für Das Erste, ZDF und die dritten Programme vor – „aufgrund der internationalen Verflechtung“ außerdem für 3sat und Arte.
Hinsichtlich der anderen Programmangebote steht es den Sendern frei, ob diese im Fernsehen, Radio oder Internet Verbreitung finden sollen.
Außerdem einigte man sich darauf, Anbieter in die Pflicht zu nehmen, barrierefreie Angebote auszubauen und in regelmäßigen Abständen diesbezügliche Aktionspläne zu erstellen. Dank dieser Änderung im Staatsvertrag würden die Bundesländer die europäische Norm zur Barrierefreiheit erfüllen.
Dreyer dazu: „Wir erhoffen uns davon einen echten Schub.“
Die Frage der Finanzierung findet im Reformentwurf keine Antwort. Eine Erklärung seitens Dreyer, bis wann dieser Punkt geklärt werden soll, steht noch aus.
Sachsen-Anhalts Blockade in Bezug auf die Erhöhung der Rundfunkbeiträge war im Juli vonseiten des Bundesverfassungsgerichtes als nicht verfassungswidrig abgeschmettert worden, wodurch die Erhöhung von 17,50 auf 18,36 Euro offiziell in Kraft gesetzt werden konnte.
Quelle: welt.de