Nun also doch: Coca Cola muss Edeka nicht beliefern – Es sah zunächst danach aus, als hätte Edeka im Preiskrieg mit Coca-Cola vor Gericht einen Sieg errungen. Nachdem der Einzelhändler nicht bereit war, die neuen Preise für die Produkte des Getränkeherstellers zu zahlen, hatte letzterer mit einem Lieferstopp gedroht, der mit Blick auf laufende Verträge per einstweiliger Verfügung kassiert wurde.

Nun hat das Landgericht Hamburg die Verfügung vom 08. September aber wieder aufgehoben, und damit die Forderung nach einem Lieferstopp-Verbot zurückgewiesen.

Seinerzeit hatte das Gericht das Urteil auf die Annahme gestützt, dass Coca-Cola mit der Drohung, die Lieferungen einzustellen, wenn der geforderte neue Preis nicht gezahlt werde, eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich ausnutze und damit kartellrechtswidrig handle.

Aus Sicht der zuständigen Kammer konnte Edeka nun aber nicht glaubhaft belegen, dass sich die neuen Preise für die Coca-Cola-Produkte deutlich von denjenigen abheben würden, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergäben.

Wie es heißt, reiche ein von Edeka angestellter Vergleich zu den prozentualen Preiserhöhungen eines Coca-Cola-Wettbewerbers ebenso wenig aus, wie der Vergleich mit der Preisentwicklung von Bier und Biermixgetränken.

Im Hause Coca-Cola zeigte man sich zufrieden mit dem Urteil des Gerichts. Die für Rechtsfragen zuständige Vizepräsidentin Andrea Weckwert erklärte: „Die Behauptung der Edeka, dass die Preiserhöhung unzulässig beziehungsweise unverhältnismäßig sei, wurde damit entkräftet und zurückgewiesen.“

Das Urteil sei für künftige Preisverhandlungen richtungsweisend. 

Edeka kündigte indes an, weitere rechtliche Schritte prüfen zu wollen. „Viele der vorgebrachten Preiserhöhungsforderungen beruhen nicht auf echten Kostensteigerungen“, so ein Sprecher, der den Herstellern vorwirft, den Verweis auf die allgemeine Inflation als willkommenes Argument zu nutzen, um die eigene Gewinnspanne zu steigern.

Quelle: .spiegel.de