Neuer Strafbestand: Verhetzung könnte bald mit Haft geahndet werden – Geht es nach der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, sollen verhetzende Beleidigungen wie etwa gegen Juden, Muslime, aber auch Menschen mit Behinderung oder Homosexuelle künftig als Straftat gelten, um die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung im Strafrecht zu schließen. 

Wenn das Kabinett den Entwurf beschließt, drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, wenn jemand einen anderen in dessen Menschenwürde angreift, indem er diese Person wegen ihrer Herkunft, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung beschimpft oder verleumdet.

Bis dato konnten die Gerichte im Falle eines derartigen Tatbestandes meistens nicht handeln, gelten Äußerungen doch nur dann als Volksverhetzung, geschieht die Aufstachelung zum Hass öffentlich und wenn diese „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

Nun aber soll „verhetzende Beleidigung“ als neuer Strafbestand in den Gesetzesentwurf zu „Feindeslisten“ aufgenommen werden, welcher bereits dem Bundestag vorliegt und demnächst beschlossen werden soll, um die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit unter Strafe stellen zu können.     

Eine derartige Liste mit den Namen aller Abgeordneten, die im Bundestag für die umstrittene Corona-Notbremse des Bundes gestimmt hatten, kursierte jüngst im April unter der Bezeichnung „Todesliste deutscher Politiker“.

Quelle: spiegel.de