Postboten dürfen bei Verdacht Pakete öffnen – Während des Corona-Lockdowns floriert der Online-Versand. Auch der illegale Online-Handel mit Drogen, wie die Bundespolizei bereits im Dezember gegenüber der „Welt“ betonte. Die Bundesregierung will sich den verbotenen Geschäften widersetzen – nun hat der Bundestag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, um den Online-Drogenhandel einzudämmen. Das neue Gesetz verlangt von Postboten, unzustellbare Pakete mit verbotenem Inhalt der Polizei zu übergeben.

Drogen, Dopingstoffe, Waffen oder Sprengstoff – solche Dinge können von Eingeweihten im gerne so bezeichneten „Darknet“ online bestellt werden. Der neue Gesetzesentwurf, den der Bundestag am Freitag als Reaktion auf die Zunahme solcher Sendungen ratifiziert hat, verpflichtet Postboten, beschädigte oder unzustellbare Pakete der Polizei zu übergeben. Wichtig dabei: Durch ihren Inhalt müssen „zureichend tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat bestehen.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf, welcher aus einer Initiative des Bundesrats hervorging, sind Beschäftigte von Post und Paketdienstleistern somit verpflichtet, verdächtige Sendungen nach dem Öffnen der Polizei zu übergeben. Unternehmen, deren Mitarbeiter nicht über den Inhalt solch verdächtiger Pakete informieren, können demnach mit Geldbußen von bis zu 500.000 Euro belangt werden.

Daniela Ludwig (CSU), Drogenbeauftragte der Bundesregierung, erläutert die neue Regelung und zeigt sich erfreut: „Drogenhandel über das Internet floriert in diesen Zeiten und stellt Strafverfolgung und Justiz immer wieder vor immense Herausforderungen. Die heutige Änderung des Postversandgesetzes ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Drogenkriminalität.“ Ludwig betonte, dass Drogenpakete „nichts für den heimischen Briefkasten“ seien, sondern Sache der Polizei.

Das Fazit der Drogenbeauftragten: „Wenn wir es mit diesem Gesetz schaffen, auch nur ein Paket abzufangen, bevor es beim Empfänger ankommt, dann hat sich der Aufwand schon gelohnt.“ Im Januar war Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) dafür eingetreten, Postdienstleister dazu zu verpflichten, Informationen zu verdächtigen Paketen der Polizei zu melden – auch nach deren Zustellung. Eisenreich:

„Im Darknet muss kein persönlicher Kontakt zu den Händlern aufgenommen werden. Doch beim Übergang von der digitalen zur analogen Welt können unsere Ermittler zugreifen.“

Quelle: focus.de