DHLOft verwendeter Service wird kostenpflichtig

DHL: Oft verwendeter Service wird kostenpflichtig – Es ist noch nicht so lange her, da galt Abstand halten im Zuge der Corona-Pandemie noch als das Gebot der Stunde. So natürlich auch für Postboten, die seinerzeit von daher darauf verzichteten, sich den Empfang einer Sendung an der Haustür mit einer analogen oder digitalen Unterschrift quittieren zu lassen. Pakete wurden also einfach abgestellt, dem Kunden nach dem Klingeln aus der Distanz zugewunken.
Nun gilt die Pandemie zwar als überwunden und die Abstandsregeln sind damit obsolet geworden, doch viele Dienstleister haben das neue und nicht zuletzt auch zeitsparende Prozedere einfach beibehalten.
Nun hatte das Leisten einer Unterschrift zur Quittierung des Empfangs aber natürlich seinen Zweck und sollte sicherstellen, dass sich der Verbleib einer Sendung für alle Parteien transparent gestaltet.
Das weiß man auch bei der DHL und möchte den Service nun wieder an den Start bringen – künftig allerdings gegen Bezahlung.
Laut einem Bericht von „Derwesten.de“ lässt sich das Einholen einer Empfangsunterschrift ab dem 1. Juli 2023 seitens des Versenders als kostenpflichtige Zusatzoption für 0,19 Euro hinzubuchen.
Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings auf das Produkt DHL Paket national, und steht ausschließlich Geschäftskunden zur Verfügung, die ihre Buchung wahlweise über das eigene oder über das DHL-Versandlogistiksystem für jede Sendung einzeln an- und abwählen können.
Empfängerseitig ist in einem solchen Fall dann aber natürlich damit zu rechnen, dass die veranschlagten Versandkosten steigen, da Händler sicherlich den finanziellen Mehraufwand an den Kunden weiterreichen.
Entsprechend groß ist im Netz die Empörung darüber, dass sich die DHL einen vormals kostenlosen Service auf einmal versilbern lassen möchte.
Auf eine entsprechen Anfrage von „Derwesten“ hin erklärte das Logistikunternehmen, dass man die Empfängerunterschrift bereits seit April 2022 aus den AGBs gestrichen habe.
Weiter heißt es: „Benötigt ein Kunde über die standardmäßige Unterschrift der Zustellkraft hinaus die Unterschrift der Empfangsperson, dann ist dies ein Mehraufwand in der Zustellung, der entsprechend berechnet wird.“
Der „neue Standard“ sei dafür schließlich die Zustelldokumentation, und diese sei „bereits in unserer aktuellen Preisgestaltung berücksichtigt“.
Quellen: derwesten.de , computerbild.de