Neue Richtlinie der EU: Selbstgebackene Kuchen umsatzsteuerpflichtig – Wer kennt es nicht, entweder von seiner eigenen Schulzeit oder heute, wenn die eigenen Kids zur Schule gehen – der gute, alte Kuchenverkauf. Es hat in vielen Schulen aber auch Kitas Tradition, dass wenn Geld fehlt, man Einnahmen durch den Verkauf von den Eltern selbstgebackener Kuchen generiert.

Das eingenommene Geld wird dann oft dafür verwendet, um Kindern und Familien zu helfen, die sich zum  Beispiel die Klassenfahrt nicht leisten können. Zudem wird dadurch auch gerne mal der Abi-Ball finanziert, wenn die Klassenkasse klamm ist. Doch nun kommt größer Ärger auf: Denn eine neue Richtlinie der EU will, dass auch auf selbstgebackene Kuchen, die in Schulen verkauft werden, eine Umsatzsteuer fällig wird.

Faire Besteuerung für private und öffentliche Dienstleister

Die EU will dadurch eine faire Besteuerung für private und öffentliche Dienstleister gewährleisten. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, laufen in Baden-Württemberg schon Vorbereitungen für die Reform. Zum Ärger der Schulen und Eltern und zum Leidwesen der Kids.

Daher fordert jetzt der Finanzausschuss-Chef Alois Rainer von der CDU, dass alle Bundesländer rasch prüfen sollten, ob man eine Umsatzsteuerpflicht auf den Verkauf selbstgebackener Kuchen vermeiden kann. Zur Not, so fordert Rainer, muss die Bundesregierung „in Brüssel für eine Änderung der EU-Vorgabe einsetzen“.

„Wir haben uns das auch nicht ausgedacht“

Auf Anfrage von „sueddeutsche.de“ beim Finanzministerium in Stuttgart, erklärte ein Sprecher, wieso die EU meint, eine Umsatzsteuer auf Schul-Kuchen zu verlangen. Der Sprecher: „Wir haben uns das auch nicht ausgedacht, aber in der Logik dieser neuen Umsatzsteuerrichtlinie ist eine Klasse, die Kuchen verkauft, Teil der Schule und Schule ist staatlich, also verkauft der Staat Kuchen. […]

Aber wir prüfen gerade, welchen Handlungsspielraum wir als Land haben und wo wir mit einer Bagatellgrenze arbeiten können, damit kein weiterer bürokratischer Aufwand entsteht und Kuchenverkauf nicht steuerpflichtig wird.“

Es bleibt also spannend, auch  in der Hinsicht, wie andere Bundesländer mit dem neuen Vorhaben der EU umgehen werden.

Quelle: bild.de