Neue Regeln für das PfandKünftig kommt es bei diesen Produkten dazu

Neue Regeln für das Pfand: Künftig kommt es bei diesen Produkten dazu – Weitere Produkte in Deutschland sind bald von der Pfandregelung betroffen. Bereits seit Anfang 2022 wird auf alle Einweg-Kunststoffgetränkeflaschen verpflichtend Pfand erhoben. Ebenso sind seit 2022 alle Getränkedosen davon betroffen. Bald endet eine Übergangsfrist, bis 2024 kommt dann die Pfandregel für Plastikflaschen mit weiteren Getränketypen hinzu.
Derzeit fallen alkoholhaltige Mischgetränke, Bier, Erfrischungsgetränke und Mineralwasser unter die Pfandregelung. Mit dem Ende der Übergangszeit werden laut einem Bericht von „Chip“ unter Berufung auf eine Information der Bundesregierung bis 2024 auch Plastikflaschen mit Milchgetränken von der Regelung betroffen sein. Als Beispiele werden hier etwa Erzeugnisse von Unternehmen wie Müllermilch oder auch Kaffee-Mischgetränke wie etwa von Nescafé angeführt.
Doch gibt es Erzeugnisse, die weiterhin von der Pfandpflicht unberührt bleiben:
So entfällt das Pfand etwa weiterhin bei Einweg-Pfandflaschen wie für Wein, Milch, Spirituosen sowie Gemüse- und Obstsäfte. Ebenso nennt der Bericht bei „Chip“ als Ausnahmen auch Nischenprodukte: Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind demnach weiterhin vom Pfand ausgenommen. Dennoch müssen sich Hersteller ab 2025 auf weitere Änderungen einstellen.
So muss der Anteil an recyceltem Plastikmaterial von PET-Einweg-Getränkeflaschen ab 2025 mindestens 25 Prozent umfassen. Dieser Wert steigt ab 2030 sogar noch an, muss dann mindestens 30 Prozent betragen. Seit 2015 haben die PET-Mehrweg-Flaschen laut der Meldung ohnehin bereits einen Durchschnitt an recyceltem Plastik von rund 26 Prozent.
Quelle: chip.de