Mehrere zehntausend Euro: Baerbock meldet Nebeneinkünfte nach – Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat dem Bundestag kürzlich Nebeneinkünfte nachgemeldet, die noch aus den Jahren 2018 bis 2020 stammen. Laut einer Parteisprecherin belaufen sich die insgesamt vier Zahlungen der Grünen an ihre Parteivorsitzende auf insgesamt 25.220,28 Euro.

Gegenüber „Bild“ erklärte Parteisprecherin Nicola Kabel auf Nachfrage:

„Frau Baerbock hat im März 2021 entsprechende Sonderzahlungen für die Jahre 2018 bis 2020 eigenständig nachträglich der Bundestagsverwaltung gemeldet, nachdem ihr und der Bundesgeschäftsstelle der Partei aufgefallen war, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt war. Frau Baerbock wurde nicht durch die Verwaltung des Bundestages dazu aufgefordert.“

Die Zeitung hatte zuvor Beträge zwischen 17.500 und 37.000 genannt, die seitens Baerbock „versehentlich“ dem Bundestag nicht gemeldet worden seien. Laut „Bild“ war insgesamt eine Summe von bis zu 54.500 Euro nachgemeldet worden, wobei sich die Spanne in diesen Summen als Folge der Stufe ergibt, der die Zahlungen an die Kanzlerkandidatin zugehörig seien.

Auf der Internetseite des Bundestags waren die entsprechenden Selbstauskünfte dem Bericht zufolge am 14. Mai 2021 aktualisiert worden. Der Finanz- und Ehrenordnung des Grünen-Vorstandes zufolge, erhalte Baerbock für ihren Parteivorsitz kein Gehalt, da sie daneben noch ein Bundestagsmandat innehabe.

Sonderzahlungen seien einer Sprecherin zufolge gleichwohl üblich

Parteivorsitzende erhielten, wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünen-Bundesgeschäftsstelle auch, „regelmäßige Jahressonderzahlungen zu Weihnachten“. Auch seien Sonderzahlungen im Rahmen erfolgreicher Wahlkämpfe möglich. Zudem sei eine „coronabedingte Sonderzahlung an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen“ ausgeschüttet worden.

Genaue Zahlen nannte die Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur: Demzufolge betrug die Sonderzahlung im November 2018 insgesamt 6.788,60 Euro (Zahlung der Stufe 2), im November 2019 9.295,97 Euro und ein Jahr später 7.635,71 Euro (beide Stufe 3). Dazu kommt die coronabedingte Sonderzahlung in Höhe von 1.500 Euro.

Zahlungen im Zuge entgeltlicher Tätigkeiten müssen von Bundestagsabgeordneten im Detail nicht öffentlich gemacht werden

Dafür werden auf ihren Bundestagsseiten die jeweiligen Einkommensstufen genannt. Demzufolge bilden Baerbock und Robert Habeck seit Januar diesbezüglich die Spitze der Grünen. Allerdings sitzt Habeck nicht im Bundestag und mit Blick auf viele andere Bundestagsabgeordnete sind die Einkünfte Baerbocks noch außerordentlich bescheiden zu nennen.

Quelle: focus.de