Maskenpflicht in Deutschland – Höhe der Strafen bei Verstoß im Überblick: Um das Corona-Virus weiter einzudämmen, aber vor allem Menschen vor gegenseitiger Ansteckung zu schützen, gelten ab heute neue Regeln im gesamten Bundesgebiet. Genauer gesagt herrscht ab sofort in allen 16 Bundesländern Deutschlands die Maskenpflicht. Das vorrangig bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Betreten eines Ladengeschäfts.

Mit der Maskenpflicht gegen allerdings auch neue Bußgelder einher. Denn in einigen Bundesländern wird eine Strafe fällig, falls man ohne Maske angetroffen wird. Aber nicht, oder noch nicht, in sämtlichen Bundesländern. Nachfolgend gibt es eine Übersicht, wo euch ein Bußgeld droht:

In diesen Bundesländern droht euch ein Bußgeld:

Baden-Württemberg
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld ab 4. Mai beim Verstoß gegen die Maskenpflicht, Höhe noch nicht festgelegt

Bayern
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld: 150 Euro bei Verstoß gegen Maskentragepflicht, Wiederholungstäter ggf. 300 Euro, 5000 Euro für Ladenbesitzer, die das Personal nicht mit Maskenschutz ausstatten

Hamburg
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und auf Wochenmärkten
Bußgeld: 500 bis 1000 Euro für Ladenbetreiber, die Kunden ohne Maske ins Geschäft lassen

Hessen
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften, Bank- und Postfilialen
Bußgeld: Verwarnungen, 50 Euro bei wiederholten Verstößen

Mecklenburg-Vorpommern
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld: 25 Euro

Rheinland-Pfalz:
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld: ab der zweiten Woche 10 Euro Verwarnungsgeld, 250 Euro für Ladenbesitzer, wenn es keine anderweitigen Schutzmaßnahmen wie Trennwände gibt und das Personal dann gegen die Schutzmaskenpflicht verstößt

Bundesländer ohne Bußgelder

Berlin

  • Schutzmaskenpflicht: nur in öffentlichen Verkehrsmitteln

Brandenburg

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

Bremen

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

Niedersachsen

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

Nordrhein-Westfalen

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

Saarland

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
  • Zunächst noch kein Bußgeld geplant

Sachsen

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

Sachsen-Anhalt

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

Schleswig-Holstein

  • Schutzmaskenpflicht ab 29. April

Thüringen

  • Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften

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Quelle: bild.de