MaskenpflichtWas es kostet keinen Maskenschutz zu tragen

Maskenpflicht in Deutschland – Höhe der Strafen bei Verstoß im Überblick: Um das Corona-Virus weiter einzudämmen, aber vor allem Menschen vor gegenseitiger Ansteckung zu schützen, gelten ab heute neue Regeln im gesamten Bundesgebiet. Genauer gesagt herrscht ab sofort in allen 16 Bundesländern Deutschlands die Maskenpflicht. Das vorrangig bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Betreten eines Ladengeschäfts.
Mit der Maskenpflicht gegen allerdings auch neue Bußgelder einher. Denn in einigen Bundesländern wird eine Strafe fällig, falls man ohne Maske angetroffen wird. Aber nicht, oder noch nicht, in sämtlichen Bundesländern. Nachfolgend gibt es eine Übersicht, wo euch ein Bußgeld droht:
In diesen Bundesländern droht euch ein Bußgeld:
Baden-Württemberg
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld ab 4. Mai beim Verstoß gegen die Maskenpflicht, Höhe noch nicht festgelegt
Bayern
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld: 150 Euro bei Verstoß gegen Maskentragepflicht, Wiederholungstäter ggf. 300 Euro, 5000 Euro für Ladenbesitzer, die das Personal nicht mit Maskenschutz ausstatten
Hamburg
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und auf Wochenmärkten
Bußgeld: 500 bis 1000 Euro für Ladenbetreiber, die Kunden ohne Maske ins Geschäft lassen
Hessen
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften, Bank- und Postfilialen
Bußgeld: Verwarnungen, 50 Euro bei wiederholten Verstößen
Mecklenburg-Vorpommern
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld: 25 Euro
Rheinland-Pfalz:
Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bußgeld: ab der zweiten Woche 10 Euro Verwarnungsgeld, 250 Euro für Ladenbesitzer, wenn es keine anderweitigen Schutzmaßnahmen wie Trennwände gibt und das Personal dann gegen die Schutzmaskenpflicht verstößt
Bundesländer ohne Bußgelder
Berlin
- Schutzmaskenpflicht: nur in öffentlichen Verkehrsmitteln
Brandenburg
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Bremen
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Niedersachsen
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Nordrhein-Westfalen
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Saarland
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
- Zunächst noch kein Bußgeld geplant
Sachsen
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Sachsen-Anhalt
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Schleswig-Holstein
- Schutzmaskenpflicht ab 29. April
Thüringen
- Schutzmaskenpflicht: in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften
Zum Weiterlesen
Quelle: bild.de