Lockdown für Katzen: Deutsche Stadt stellt Freigang erneut unter Strafe – Im letzten Jahr verordnete eine Stadt in Baden-Württemberg den dort einheimischen Katzen ein monatelanges Hausarrest und drohte den Besitzern der Tiere in Falle einer Zuwiderhandlung mit hohen Geldstrafen. Wenig überraschend kam diese Verordnung bei Haltern von Freigängern nicht sonderlich gut an, aber der Zweck, die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche zu schützen, wurde offenbar so gut erfüllt, dass die Samtpfoten auch in diesem Jahr wieder werden zuhause bleiben müssen.

Wie der in dem Ort Walldorf zuständige Landrat Stefan Dallinger am Montag erklärte, habe sich die Regel als wirksames Instrument zum Erhalt der Vogelart erwiesen.

Von daher dürfen Katzen dort auch in diesem Jahr vom 1. April an das Haus nicht mehr verlassen – zumindest im südlichen Teil der Stadt im Rhein-Neckar-Kreis. Erst ab dem 31. August dürfen Freigänger wieder hinausgelassen werden.

Eine Ausnahmeregelung sieht vor, dass man seine Katze mit einem GPS-Tracker ausstattet und darüber schließlich nachweisen kann, dass sich das entsprechende Tier nicht in dem zu schützenden Bereich herumtreibt. Möglich ist natürlich auch, soweit vorhanden, den eigenen Garten katzensicher einzuzäunen oder auch, die Tiere an einer Leine zu führen.

Verstoßen Katzenhalter gegen den Erlass, müssen diese mit einem Bußgeld von 500 Euro rechnen. Sollte eine Haubenlerche verletzt oder gar getötet werden, droht sogar eine Strafe in Höhe von bis zu 50.000 Euro.

Diese Maßnahme soll bis 2025 im jährlichen Turnus wiederholt werden.

Hintergrund ist, dass die gefährdete Vogelart in eben jener Region in diesen Zeitraum brütet. In ganz Europa ist der Bestand gefährdet, in Baden-Württemberg und in Deutschland fällt die Lerchenart in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“.

Nun fand die Bebauung des fraglichen Gebietes in Walldorf seinerzeit unter der artenschutzrechtlichen Voraussetzung statt, dass es der Stadt gelingt, die Brutreviere der Vogelart zu erhalten. Als die Anzahl an Brutpaaren dann aber zeitweilig auf dramatische zwei Paare sank, wurden „weiterführende Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Haubenlerchenpopulation notwendig“, wie es hieß.

Viele Katzenbesitzer, die ob der bundesweit einzigartigen Verordnung angehalten sind, ihren Tieren den felinen Lockdown mit Klettermöglichkeiten und Spielzeug so angenehm wie möglich zu machen, haben für die Regelung jedoch kein Verständnis und empfinden diese als unverhältnismäßig. Manch einer spricht gar von Tierquälerei.

Quelle: focus.de