Legalisierung von Cannabis: Verstoß gegen EU-Recht – Vor Monaten hatte die Runde gemacht, dass die Bundesregierung Cannabis zum kontrollierten Verkauf freigeben will. Doch laut Experten verstößt die Legalisierung von Cannabis in Deutschland gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, der eine Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger gemacht hat.

Die Experten des Bundestags berufen sich hierbei auf europäische Verträge. An diese Verträge sei Deutschland gebunden und sie kollidieren mit einer Cannabis-Legalisierung hierzulande. Indes hatte man sich im Koalitionsvertrag auf eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ verständigt. Ein Gesetzentwurf ist für Ende diesen Jahres oder Anfang kommenden Jahres vorgesehen.

EU-Rahmenbeschluss und Schengenprotokoll als Probleme ausgemacht

Doch der Wissenschaftliche Dienst bezieht sich in seiner Analyse auf den sogenannten EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahre 2004. Dieser besagt, dass alle Mitgliedsstaaten der EU sowohl das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern als auch Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen müssen. Zumindest insofern diese mit vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung zusammenhängen.

Darüber hinaus müsse laut EU-Rahmenbeschluss auch das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen von unter anderem Cannabis unter Strafe gestellt werden. Laut einem EU-Übereinkommen aus dem Jahre 1971 zählt eben auch Cannabis unter die Kategorie „Drogen“. Zudem weist der Wissenschaftliche Dienst in seiner Ausarbeitung ebenfalls auf das Schengenprotokoll hin.

Niederlande kein Vorbild

In diesem hat sich auch Deutschland dazu verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabisprodukten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden.“

Außerdem unterstrichen die Experten in ihrer Analyse, dass man die Niederlande nicht als Vorbild in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis hinzuziehen könne. Zwar gelte bei unseren Nachbarn nach wie vor das „Opiumgesetz“, wonach der Besitz, Anbau sowie der Verkauf von Cannabis weiterhin unter Strafe stehen. Jedoch ist der Besitz und Verkauf kleinerer Mengen Cannabis dort mittlerweile entkriminalisiert.

Quelle: spiegel.de