Legalisierung von CannabisLaut Gutachten Plan der Bundesregierung rechtswidrig

Legalisierung von Cannabis: Laut Gutachten Plan der Bundesregierung rechtswidrig – Die Pläne der Ampelregierung, Cannabis zum kontrollierten Verkauf freizugeben, sorgen seit Bekanntwerden für teils hitzige Diskussionen. Im Koalitionsvertrag hatte man sich diesbezüglich auf eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ verständigt.
Doch schon im letzten Jahr gab es Gegenwind, etwa von einigen Experten, die mahnten, dass eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland gegen EU-Recht verstoßen würde. Genauer gesagt ging dies aus einer Analyse des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestages, hervor, die vom CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger in Auftrag gegeben wurde.
Laut Gutachten Cannabis-Legalisierung illegal
Nun schlägt ein bayrisches Gutachten in eine ähnliche Kerbe, kommt es doch zum Schluss, dass eine Cannabis-Legalisierung illegal sei. So heißt es in dem Gutachten, dass eine Legalisierung von Cannabis „völker- und europarechtlichen Vorgaben“ widerspreche. Erstellt wurde diese Expertise vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Europarecht an der Universität Erlangen im Auftrag von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek von der CSU.
Zudem sagt das Gutachten, dass die Pläne der Ampelregierung vor allem gegen die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Drogenbekämpfung verstoßen würden. So heißt es in dem Papier: „Die UN-Drogenkontrollorgane bewerten eine umfassende Cannabis-Legalisierung der von der Bundesregierung geplanten Art in ständiger Entscheidungspraxis als vertragswidrigen Verstoß gegen die UN-Übereinkommen zur Drogenbekämpfung.“
Straffreiheit bei Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis
Nach geltendem Europarecht ist laut der Studie der staatliche oder staatlich lizenzierte Handel, Anbau und Verkauf von Cannabis unzulässig, wenn dies aus anderen als wissenschaftlichen oder medizinischen Zwecken passiert. Derzeit sieht der Plan bei der Legalisierung von Cannabis vor, dass der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis für Menschen ab 18 Jahren straffrei sein soll.
Quelle: zeit.de