Kurios: Frau verklagt Kellogg’s auf fünf Mio. Dollar – In den USA ist es einmal mehr zu einer ebenso kuriosen wie spektakulären Klage gekommen. Denn eine Frau verklagt den renommierten Nahrungsmittel-Hersteller Kellogg’s auf satte fünf Millionen US-Dollar. Das Interessante an dieser Sache ist aber der Grund für den Prozess.

Elizabeth Russett aus dem Bundesstaat New York zog nämlich vor Gericht, weil sie glaubt, von Kellogg’s betrogen worden zu sein: Weil in ihrem gekauften Gebäck der Marke „Pop Tarts“ angeblich weniger Erdbeeren enthalten waren, als von Kellogg’s angegeben. Eingereicht wurde die Klage bereits am 19. Oktober 2021 – und die Frau ist damit nicht alleine.

Sammelklage gegen Kellogg’s

Denn die Klage von Elizabeth Russett ist nur eine von vielen. So läuft derzeit eine riesige Sammelklage gegen die Kellogg Sales Co., die in allen Fällen denselben Hintergrund hat. So werfen alle Klägerinnen und Kläger dem Unternehmen vor, dass sie bei Marketing und Verpackung tricksen, um ihre Kellogg’s Produkte teuer anbieten zu können.
 
Demnach steht in der Klage, dass der Titel des Produkts „falsch und irreführend“ sei und „hauptsächlich nicht-erdbeerige Fruchtzutaten“ darin enthalten sein sollen. Demnach sollen „Pop Tarts“ wesentlich mehr Äpfel und Birnen als Erdbeeren enthalten. Daher sei die Menge an Erdbeeren ungenügend, um deren Nährstoffvorteile zu erzielen.

Star-Anwalt gegen Kellogg’s

Obendrein soll Kellogg’s Gemüsesaft und Paprika-Extrakt hinzugefügt haben, um die gewünschte Farbe des Produkts zu erlangen. Eines der angeführten Argumente der Kläger ist, dass Kunden den Preis von „Pop Tarts“ ablehnen würden, wenn sie wüssten, dass der Anteil an Erdbeeren so gering sei. Zudem sei der Preis der enthaltenden Birnen rund 50 Prozent billiger.

Elizabeth Russett wird derweil vom berühmt-berüchtigten US-Anwalt Spencer Sheehan vertreten, der dafür bekannt ist, in den USA gegen Lebensmittelkonzerne vor Gericht vorzugehen. Sheehans Kanzlei vertritt zudem zwei weitere Kläger im Kellogg’s-Fall.

Auch wenn es seitens des Unternehmens keine ausführliche Stellungnahme wegen des laufenden Verfahrens gab, ließ eine Sprecherin gegenüber der „Washington Post“ verlautbaren, dass alle „Pop Tart“-Produkte die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Inhaltsstoffe und deren Kennzeichnung erfüllen.

Quelle: bild.de