KatzenschutzverordnungFreigang für gechippte und kastrierte Katzen

Katzenschutzverordnung: Freigang für gechippte und kastrierte Katzen – In Deutschlands Hauptstadt müssen Katzenhalter nun starke Nerven haben. Denn eine neue Verordnung sorgt für reichlich Wirbel in Berlin. Demnach dürfen Tierhalter im Zuge der neuen Katzenschutzverordnung ab dem 08. Juni 2022 ihre kleinen Samtpfoten nur noch ins Freie lassen, wenn diese kastriert wurden, obendrein einen Chip besitzen und somit registriert sind.
Die teilte nun die Senatsverwaltung für Umwelt und Verbraucher in Berlin mit. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Geldstrafe. Von der neuen Verordnung ausgenommen sind natürlich alle Wohnungskatzen, die keinen Freigang haben. Diese Maßname wurde nun ergriffen, um in der Hauptstadt die unkontrollierte Verbreitung von frei lebenden Katzen zu verringern.
Rund 10.000 Streuner in Berlin
Die sogenannten Streuner werden immer mehr zum Problem, weshalb man sich für die neue Katzenschutzverordnung entschieden habe. Der Tierschutzverein für Berlin (TVB) befürwortet die neue Verordnung. So werde anhand einer Kastrierungspflicht laut TVB vor allem das Leid der Streuner gemindert. Der Tierschutzverein schätzt, dass in Berlin rund 10.000 frei lebende Katzen herumstreunen.
Davon abgesehen war diese Katzenschutzverordnung bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgeschrieben. Auch in Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen gibt es ähnliche Verordnungen. Erst kürzlich machte das baden-württembergische Walldorf Schlagzeilen, weil es den Freigang von Katzen unter Strafe stellte.
Dies aber aus anderen Gründen, wolle man mit der extremen Maßnahme doch vorrangig Haubenlerchen schützen, eine Lerchenart, die in die höchste Gefährdungskategorie „Rote Liste 1“ eingestuft wurde.
Quelle: bz-berlin.de