Juristin ist sich sicher: Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Grundgesetz – Sämtliche Versuche, juristisch gegen die Pflicht vorzugehen, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, sind bislang gescheitert. Die Zwangsabgabe scheint unanfechtbar – wer die aktuell verlangten 18,36 Euro im Monat nicht zahlt, macht sich einer Ordnungswidrigkeit strafbar und muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Eine Juristin aus Kassel behauptet aber nun: Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig.

Ihrer Meinung nach sei eine Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur in Form eine Steuer mit dem Grundgesetz zu vereinbaren.

Im Zuge ihrer Doktorarbeit kommt Michelle Michel zu der Erkenntnis, dass der Rundfunkbeitrag gegen das Grundgesetz verstößt. Die Wirtschaftsjuristin führt dabei aus, dass es für Gebühren oder Beiträge, die vonseiten des Staates verlangt werden, immer einen individuellen Vorteil für den Bürger geben müsse.

Dies sei mit dem Rundfunkbeitrag jedoch nicht gegeben, diene der öffentlich-rechtliche Rundfunk doch der Meinungsvielfalt, was ein Vorteil für die Allgemeinheit darstelle, nicht aber für den Einzelnen.

„Insofern kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur über Steuern finanziert werden, nicht über Beiträge, Gebühren oder Sonderabgaben“, fällt Michel ihr klares Urteil.

Daraus ergäbe sich ihrer Meinung nach zudem der Vorteil, dass die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk über eine Steuerfinanzierung deutlich steigen würde.

Ob Michel mit ihrer Doktorarbeit eine Reform der Öffentlich-Rechtlichen anregt, ist jedoch mehr als fraglich. Tatsächlich sieht es aktuell eher danach aus, als würde der Rundfunkbeitrag demnächst sogar noch steigen, nachdem zunächst die ARD einen erhöhten Finanzierungsbedarf angemeldet hatte.

Doch die Stimmen aus der Politik, die insbesondere vor dem Hintergrund des RBB-Skandals stattdessen Sparmaßnahmen und damit einhergehende Kostensenkungen für die Bürger fordern, werden immer zahlreicher und lauter.

Selbst aus den eigenen Reihen hatte Rundfunkrat Helmut Markwort zuletzt erklärt, dass nach einer Reform zur Kostensenkung ein Rundfunkbeitrag von zwölf Euro pro Monat vollkommen ausreichen würde, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu finanzieren.

Quelle: giga.de