Infektionsschutzgesetz läuft ausWeitere Geschäfte verzichten auf Maskenpflicht

Infektionsschutzgesetz läuft aus: Immer mehr Geschäfte verzichten auf die Maskenpflicht – Vor dem Hintergrund des am 02. April auslaufenden Infektionsschutzgesetzes haben viele Geschäfte angekündigt, entgegen dem Appell des Bundesgesundheitsministers Lauterbach, die Maskenpflicht nicht durch das Hausrecht durchsetzen zu wollen. Seit unserem ersten Bericht zu diesem Thema, ist die Liste länger geworden, von daher hier ein Update für euch.
Wie ein Sprecher der Einzelhandelskette Rewe bekanntgab, soll der Einkauf ohne Maske auch dort und in der Discounter-Tochter Penny möglich sein, solange es keine anderslautenden behördlichen Vorgaben gebe.
Gleiches gilt auch für die dem Konzern angehörigen Baumärkte von Toom.
Vonseiten der Schwarz-Gruppe, zu denen Lidl und Kaufland gehören hieß es, dass man den staatlichen Vorgaben folgen werde, wenn diese „die Aufhebung der Maskenpflicht für Kunden vorsehen“.
Die Pressestelle von Aldi Süd ließ gegenüber „Focus Online“ verlautbaren:
„Mit Blick auf das Auslaufen der Übergangsfrist am 2.4. gilt es nun abzuwarten, wie anschließend die konkrete Ausgestaltung der Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer aussehen wird. Die darin festgelegten Regelungen werden für uns maßgebend sein.“
Und weiter: „Überall dort, wo die Verordnungen eine Maskenpflicht als Schutzmaßnahme vorsehen, werden wir diese gesetzliche Vorgabe selbstverständlich umsetzen. Wird keine Maskenpflicht vorgeschrieben, behalten wir uns eine Empfehlung an Mitarbeiter:innen und Kund:innen vor, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen.“
Bei Edeka möchte oder kann man die Maskenpflicht nicht grundsätzlich aufrechterhalten.
Eine Sprecherin erklärte der Deutschen Presse-Agentur: „Leider hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes entschieden, dass die Pflicht zum Tragen von Masken nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden kann. Man kann daher nun nicht erwarten, dass wir mithilfe des Hausrechts weiterhin eine Maskenpflicht durchsetzen.“
Da dazu schlicht die Möglichkeiten der Kontrolle fehlen, empfiehlt das Unternehmen von daher lediglich das freiwillige Tragen einer Maske beim Besuch der Supermärkte.
Und auch Rewe kündigte an, sich an den jeweiligen Länderverordnungen zu orientieren:
„Die behördlichen Pandemie-Maßnahmen werden von den Ländern und Kommunen vorgegeben – die Rewe-Märkte setzen die von den Behörden gemachten Anordnungen entsprechend einheitlich um.“
Eine Maskenpflicht vonseiten des Unternehmens vorzugeben, komme demnach nicht infrage.
Nicht nur die Maskenpflicht in Geschäften und Schulen fällt, die meisten Bundesländer haben sich auch dazu entschieden, künftig auf 2G- und 3G-Zutrittsregeln zu verzichten.
Mit Blick auf die fehlende Rechtssicherheit wollen die Landesregierungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und in Baden-Württemberg die Schutzmaßnahmen nicht verlängern.
Werden Hotspot-Regionen ausgerufen, können die Maßnahmen wieder in Kraft treten, was aktuell allerdings nur in Mecklenburg-Vorpommern und mittlerweile auch Hamburg der Fall ist.
Ansonsten ist die Maske künftig freiwillig – außer in Bus, Bahn und Krankenhäusern.
Quelle: focus.de